Sicherheit
Vorbeugen statt löschen
Oft wird das Thema Brandschutz von den dafür im Unternehmen verantwortlichen Personen etwas verdrängt. Obwohl die Wichtigkeit sehr wohl bekannt ist, spielt Brandschutz im Tagesablauf oft kaum eine Rolle. Wie groß ist denn die Wahrscheinlichkeit, dass etwas passiert? In den letzten Jahrzehnten ist nie ein Brand ausgebrochen. Vielleicht nur Glück? Und wie sieht es im Ernstfall wirklich aus?
Bei der Verhinderung von Feuer bzw. Bränden geht es um Maßnahmen, die Leben und Sachwerte schützen, und eines Tages wichtig sein können. METALL gibt hier einen Überblick zum Thema „Vorbeugender Brandschutz“.
Gesetze, Normen und Vorschriften
Brandschutz ist in Österreich kein einfaches Thema. Zu berücksichtigen sind die Bau- und Feuerpolizeiordnungen der Bundesländer, Bundesgesetze (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz) sowie eventuell auch Regelungen der Europäischen Union (EN). Darüber hinaus gelten die ÖNormen des Österreichischen Normungsinstitutes, die OIB-Richtlinien (Österreichisches Institut für Bautechnik), die TRVB (Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz) sowie die ÖBFV-Richtlinien des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes.
Keine Corona-Pause
Das Brandschutzforum Austria informierte vor Kurzem, dass auch in Zeiten von Corona der Brandschutz keine Pause einlegen darf, sondern als gesetzliche Vorgabe weiterhin in Kraft ist.
Gerade durch Homeoffice und Kurzarbeit sind viele Betriebe derzeit nur eingeschränkt frequentiert oder gänzlich geschlossen, wodurch die Gefahr besteht, dass Entstehungsbrände eventuell zu spät entdeckt werden. Die aktuell intensive Nutzung von Desinfektionsmitteln, in der Regel brennbare alkoholische Lösungen, können im versprühten Zustand größere Stichflammen erzeugen. Daher müssen Brandschutzbeauftragte auch derzeit ungenutzte Betriebsräume weiterhin „begehen“ und auf Brandgefahren prüfen.
Vorbeugender Brandschutz
Im Brandschutz unterscheidet man grundsätzlich zwischen dem vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz. Wobei zur „Vorbeugung“ alle präventiven Maßnahmen zählen, die einen Brand und seine Verbreitung verhindern sollen. Die „Abwehr“, also die Brandbekämpfung, übernehmen die Feuerwehren (Berufs- und Freiwillige Feuerwehren, Betriebsfeuerwehren).
In diesem Fachbeitrag geht es um die „drei Säulen“ des vorbeugenden Brandschutzes: die baulichen, technischen sowie betrieblich-organisatorischen Maßnahmen.
Baulicher Brandschutz
Baulicher Brandschutz beginnt bereits auf der Baustelle. Da sind Brände, leider auch durch Brandstiftung, keine Seltenheit. Das muss nicht sein, wenn man einige „Basics“ befolgt: Die Baustelle rundherum ordentlich einzäunen, ein Sicherheitskonzept erarbeiten, brenn- und entzündbare Stoffe sicher lagern, entflammbare Verpackungen gleich entsorgen, Fluchtwege und Zufahrt für die Feuerwehr freihalten, ausreichend Feuerlöscher „greifbar“ aufstellen sowie eine tägliche Begehung der Baustelle, um eventuelle Sicherheitsmängel zu beseitigen.
Werden auf einer Baustelle Arbeiten durchgeführt, durch die eine erhöhte Brandgefahr entstehen kann, wie Schweißen, Schneiden, Löten oder Schleifen, so muss dafür ein Freigabeschein erstellt werden. Denn diese feuergefährlichen Arbeiten können besonders große Schäden verursachen. Gefahrenpunkte stellen auch überhitzte elektrische Geräte und schadhafte Kabel und Leitungen dar.
In der Rohbauphase sind die Brandgefahren noch vergleichsweise klein, doch sobald das Bauwerk täglich weiter Gestalt annimmt – bis hin zur Fertigstellung – ändert sich auch das Risiko laufend. Da dreht sich der bauliche Brandschutz dann um die Auswahl brandhemmender Baustoffe und im Inneren um gesetzlich korrekt eingeteilte Brandabschnitte, die getrennt durch Brandschutzwände und mit Feuerschutzabschlüssen (automatisch schließende Feuer- und Rauchschutztüren, Brandschutzverglasungen, Brandschutzklappen, Abschottungen) wirksame „Barrieren“ gegenüber einem Feuer bilden müssen, um die zukünftig darin arbeitenden Personen und Sachwerte zu schützen.
Organisatorischer Schutz
Da im Ernstfall ein panisches Verhalten und Fehlhandlungen zur tödlichen Falle werden können, regelt der betriebliche Brandschutz die Abläufe und Organisation. Dazu gehört zuerst eine Person, die im Unternehmen für das Brandschutzmanagement verantwortlich ist. Das ist zumeist die Geschäftsführung, die diese Agenden und Pflichten etwa an einen internen Brandschutzbeauftragte (BSB) abgeben kann, welcher bei größeren Betrieben sowieso von der Feuerpolizei oder Gewerbebehörde verlangt wird. Der BSB muss für diese Tätigkeit eine anerkannte Ausbildung gemäß der Richtlinie TRVB 117 O nachweisen. Seine gesetzlich festgelegten Aufgaben sind die Führung des Brandschutzbuches sowie die Erstellung und Umsetzung normgerechter Brandschutzpläne. Des Weiteren die Organisation, Durchführung und Überwachung von Brandalarm- und Räumungsübungen, die Unterweisung der Mitarbeiter über Brandverhütung, das Verhalten im Brandfall sowie die Handhabung der Löschgeräte.
Der Brandschutzbeauftragte führt auch die Eigenkontrolle nach den einschlägigen Regeln der Technik durch. Er muss die periodischen Überprüfungen, Instandhaltungen und Revisionen aller brandschutzrelevanten Sicherheitseinrichtungen veranlassen und ist verpflichtet, Entstehungsbrände zu bekämpfen und die Arbeitsstätte zu evakuieren. Im Brandfall muss der BSB die Feuerwehr einweisen. Je nach Betriebsgröße kann sich der Brandschutzbeauftragte von einem Brandschutzwart (BSW) unterstützen und auch vertreten lassen.
Schutz bei Heißarbeiten
Im betrieblichen Brandschutz angesiedelt sind auch die „Schutzmaßnahmen bei Feuer- und Heißarbeiten“. Dabei regelt die Richtlinie TRVB 104 O die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen bei Tätigkeiten mit offenen Flammen wie Schweißen, Brennschneiden, Löten, Flämmen, oder wenn Funken sprühen wie bei Winkelschleifern.
Auf Baustellen müssen diese Arbeiten gemäß der Brandschutzordnung angemeldet, mit Freigabeschein bestätigt und überwacht werden, was entweder die Feuerwehr oder der Brandschutzbeauftragte erledigt. Nach Möglichkeit ist der „Freigabeschein für brandgefährliche Tätigkeiten“ vom Österreichischen Bundesfeuerwehrverband oder den Österreichischen Brandverhütungsstellen, zu verwenden.
Die geforderten Präventivmaßnahmen sind sehr umfangreich und beginnen bereits vor den geplanten Heiß- und Feuerarbeiten mit dem Entfernen brennbarer Gegenstände und Stoffe (auch Staubablagerungen) aus der Gefahrenzone. Gasflaschen sind fachgerecht zu lagern (etwa in einem feuerbeständigen Gasflaschenlager, dass man sogar direkt ohne Sicherheitsabstand an einer Gebäudewand aufstellen darf). Nicht bewegliche, brennbare Gegenstände im Gefahrenbereich sind abzudecken, sämtliche Öffnungen, Fugen, Ritzen, Rohrdurchführungen und offene Rohrleitungen sind mit nicht brennbaren Stoffen (Mörtel, feuchte Erde, Lehm) abzudecken. Behälter müssen auf brennbare oder explosionsfähige Inhalte geprüft werden. Befinden sich im gefährdeten Bereich, also etwa zehn Meter im Umkreis, brennbare Stoffe, so ist für die Arbeitsstelle und ihre Umgebung eine Brandwache mit geeignetem Löschgerät bereitzuhalten.
Währen der Heiß- und Feuerarbeiten ist darauf zu achten, dass keine brennbaren Gegenstände und Stoffe durch Flammen, Funken, Schmelztropfen, brennheiße Gase oder Wärmeleitung gefährdet oder gar entzündet werden. Immerhin besteht durch die extrem hohen Temperaturen von rund 1.000 bis 3.000 Grad Celsius, etwa beim autogenen Schweißen, eine permanente Brandgefahr für Stoffe, deren Entzündungstemperatur weit darunter liegt.
Kontrolle danach
Und auch nach der Arbeit darf man nie vergessen, dass Brände immer wieder erst mehrere Stunden später nach Beendigung der heißen Tätigkeiten ausbrechen können. Deshalb ist die mehrmalige nachträgliche und gewissenhafte Kontrolle wichtig. Dabei ist die Umgebung der Arbeitsstelle auf Brandgeruch, verdächtige Erwärmung, Glimmstellen und Glutnester zu prüfen. Diese Kontrolle kann eventuell für mehrere Stunden und in kurzen Zeitabständen erforderlich sein.
Natürlich sind alle diese Brandschutzmaßnahmen recht aufwendig. Doch immer wieder passieren dramatische Brandkatastrophen, teilweise mit Todesfolgen (auch bei Einsatzkräften) und enormen Sachschäden, ausgelöst durch brennheiße wegspritzende Schweißperlen oder Funkenflug. So explodierte bei Schweißarbeiten an einer Rohrleitung für Wärmeträgeröl eine nicht gesicherte Acetylengasflasche. Ein Stahlbehälter, nur mit Wasser gefüllt, explodierte ebenfalls bei Schweißarbeiten, weil sich durch eine chemische Reaktion im Inneren Wasserstoffgas gebildet hatte.
Technischer Brandschutz
Zur schnellen Branderkennung und -bekämpfung im Betrieb sind sogenannte ortsfeste Brandschutzeinrichtungen vorgesehen. Dazu gehören automatische Brandmeldeanlagen, Funkenlöschanlagen, Sprinkleranlagen (sehr effizient, um Entstehungsbrände zu löschen). Laut einer Statistik ist es in 95 Prozent der Brandfälle ausreichend, wenn sich nur fünf Sprinklerköpfe öffnen. Schaum- und Pulverlöschanlagen sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) tragen dazu bei, dass Fluchtwege nicht verqualmen.
Die genannten Brandschutzeinrichtungen sind je nach Betriebsgröße unterschiedlich vorgeschrieben. So muss auch in der kleinsten gewerblichen Werkstatt mindestens ein typgeprüfter Handfeuerlöscher schnell zugänglich sein. Doch Vorsicht: Feuerlöscher sind nicht gleich. Je nach Art des Brandes kann ein Feuerlöscher mit Pulver, Schaum, Wasser oder Kohlendioxid der richtige Helfer sein.
Abwehrender Brandschutz
Und wenn es doch einmal so richtig brennt, dann sind österreichweit 4.500 Freiwillige Feuerwehren, 306 Betriebsfeuerwehren und sechs Berufsfeuerwehren rasend schnell an der Brandstelle. Mit insgesamt mehr als 340.000 Mitarbeitern, die sehr gut ausgebildet und ausgerüstet jährlich zu rund 55.000 Brandfällen ausrücken.
[Artikel erschienen in: METALL 4/2021]