Anschlussfehler
Wenn, wie Sie auf dem Bild unschwer erkennen können, der Kollege in Missdeutung der ÖNorm B 3691 gemeinsam mit dem Generalunternehmer, der auch der Planer ist, an der Leistung spart, gibt es meist ein böses Erwachen.
Was ist passiert? Der Generalunternehmer hat den Hochzug der Flachdachabdichtung so wie am Bild dargestellt geplant, dem Auftraggeber, einer Privatperson, als normgemäßen Anschluss des Zubaus an das Bestandsobjekt verkauft und sich im Werkvertrag auf die ÖNorm B 2110:2013 und „alle" technischen Normen für die auszuführenden Gewerke bezogen. Warum die ÖNormen B 3521 und B 3691 sowie die dazugehörigen Werkvertragsnormen explizit im Werkvertrag stehen, hat der Mitarbeiter des Verkaufsaußendienstes selbst nicht mehr so genau gewusst.
Der private Bauherr, nicht gerade unbedarft, hat sich einer eigenen ÖBA, also einer Bauaufsicht, bedient. Diese hatte mit dem Generalunternehmer nichts zu tun und hat in allen Belangen sehr darauf geachtet, dass die Bauqualität stimmt und keine Mehrkosten angemeldet und verrechnet werden, die nicht gut begründet sind. Natürlich hat der junge Mann auch seine Aufgabe, die normgemäße Ausführung, genau genommen. Je weiter die Errichtung des Objekts fortgeschritten war, desto mehr Beanstandungen gab es. Die Eskalation ist dann bei der Flachdachabdichtung eingetreten. Zum einen deshalb, weil im Zuge der Errichtung durch ein Gewitter Wassereintritt stattfand. Da war der gesamte Dachaufbau inklusive der Wärmedämmung fertig, lediglich der Anschluss an die Attika und an das Mauerwerk des Bestandsobjekts waren nur mit der linearen Randbefestigung vor der senkrechten Wärmedämmung hergestellt. Es gab auch keine provisorische Abdeckung mit Planen der Attika. Der Aufbau wurde also bis auf die Dampfsperre rückgebaut und nach Trocknung der Dämmung neu hergestellt.
Vom Bauwerksabdichter kam die Fertigstellungsmeldung und die Aufforderung zur Abnahme der Leistung. Natürlich so ausgeführt, wie vom Generalunternehmer bestellt. Dieser hat zwar, wie bei der Untersuchung festzustellen war, die Dampfsperre hoch genug am Außenmauerwerk des Bestandsobjekts hochziehen lassen, dann aber den Fassadenbauer beauftragt, eine Wärmedämmplatte für die WDVS-Fassade sofort auf der Decke aufzustellen.
Der Bauwerksabdichter hat dann in der irrigen Meinung, dem Detail der ÖNorm B 3691 zu folgen, die Flachdachabdichtung aus Folienwerkstoff angearbeitet. Das Detail B.2 des Anhangs B der ÖNorm B 3691 hat er (zugegebenerweise) vor der Ausführung nicht genau betrachtet.
Mir hat der Kollege Folgendes erklärt: „Ich habe mir die ÖNorm durchgesehen und festgestellt, dass der Anschluss an das aufgehende Mauerwerk nicht mehr erforderlich ist. Also kann ich mit dem Folienhochzug auf der Wärmedämmung enden, so mein Gedanke. Ich befestige das Schutzblech durch die Wärmedämmung hindurch mit langen Dübeln. In diesem Fall hat der Fassadenbauer die Wärmedämmung mit Kunststoffdübeln durch die Dampfsperre durchgeschraubt, sodass ich das Schutzblech mit Spengler-Dichtschrauben in die Kunststoffdübel befestigen konnte." Da stellt sich die Frage: Wie soll die Schlagregensicherheit hergestellt sein, und wo montiert der Fassadenbauer die Sockelputzschiene, wenn die Wärmedämmung schon zirka 25 Zentimeter über den Hochzug steht und erst dort endet?
Der Generalunternehmer hat diese Frage mit der Feststellung beantwortet, der Fassadenputz trägt ohnedies zirka fünf bis sieben Millimeter auf, und das würde an die Oberfläche des Schutzbleches angearbeitet wohl ausreichend sein. „Es regnet eh nicht hin, das Vordach, der Dachüberstand ist vier Meter höher mit einer Breite von 80 Zentimetern beim Bestandsobjekt ohnedies vorhanden", dachte man.
Ja, zu guter Letzt ist der Anschluss doch noch richtig hergestellt worden. Der Bauherr war aber sogar bereit, die Mehrkosten für die Sockelschiene beim Verputz und die Unterkonstruktion mit einer Dreischichtplatte beim Anschluss der Dachabdichtung an den Hochbau zu übernehmen.