Bausozialpartner appellieren: Neues Vergabegesetz nutzen
Seit 2016 setzt die Initiative „Faire Vergaben“ alles daran, Schwerpunkte zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping im Bundesvergabegesetz zu verankern. Mit durchaus positivem Ergebnis: Im Zuge der Vergabeverfahren ist das Bestbieterprinzip weiterhin stark verankert und es dürfen Bauaufträge ab einer Million Euro zwingend nicht nur über den Preis vergeben werden. „Billig allein darf es bei Vergaben mit Steuergeldern auf öffentlichen Baustellen nicht geben", sagt Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz Josef Muchitsch. „Auch in Zeiten der Hochkonjunktur müssen wir darauf achten, dass Aufträge der öffentlichen Hand nicht an Dumpingfirmen aus dem Ausland vergeben werden. Die öffentlichen Auftraggeber stehen in der Verantwortung, auch Zuschlagskriterien vorzusehen, die zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping und zum Verbleib einer größtmöglichen Wertschöpfung in Österreich beitragen. Ein gewichtiges Zuschlagskriterien ist dazu der Einsatz von Eigenpersonal sein.“
Für Irene Wedler-Kogler, Bundesinnungsmeisterin der Bauhilfsgewerbe, ist vor allem die sorgfältige Prüfung der Angebotspreise ein wesentlicher Punkt. „Dafür würde eine vertiefte Angebotsprüfung von Vorteil sein. Das zwingende Verwenden der standardisierten Leistungsbeschreibungen bzw. die Normenbindung erleichtert es, die gewünschten Leistungen seriös anzubieten und auch vergleichbar zu machen. Zur Beurteilung könnten ergänzend der Bauleitfaden des Rechnungshofes herangezogen werden." Auch seitens der Initiative habe man gemeinsam mit dem Gemeindebund einen eigenen Leitfaden für Gemeinden aufgelegt.“
Mit gutem Beispiel voran
Mit an Bord ist auch der burgenländische Landeshauptmann Hans Niessl. Im Burgenland werden bereits alle Möglichkeiten des Bundesvergabegesetzes voll ausgeschöpft und so gemeinsam mit der heimischen Wirtschaft im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping richtige und wichtige Maßnahmen zu setzen. „Ich möchte keine Fälle von Lohn- und Sozialdumping auf öffentlichen Baustellen im Burgenland haben. Aber die Machenschaften und Tricks der schwarzen Schafe werden immer unverschämter. Umso wichtiges ist es deshalb, dass wir bereits beim Vergabeverfahren sämtliche Register ziehen, um Lohn- und Sozialdumping einen Riegel vorzuschieben."
Empfehlungen der Bausozialpartner
- Zuschlagskriterien zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping, wie z. B. den Eigenpersonal-Anteil, sind hoch zu bewerten.
- Zusätzlich sind die Auftraggeber zur sorgfältigen Prüfung der Angebotspreise verpflichtet. Auch hier empfiehlt „Faire Vergaben“ unverbindlich, bestehende „Hilfsmittel“ zur Unterstützung bei der Prüfung von fairen Angebotspreisen zur Verhinderung von Lohn- und Sozialdumping zu nutzen. Das wäre zum Beispiel der vom Rechnungshof erstellte Bauleitfaden.
- Keine Zuschlagskriterien – sprich Bonuspunkte – bei Verkürzung von Bauzeiten
- Keine Zuschlagskriterien bei der Verlängerung der Gewährleistungsfrist