Jahresabschluss

Zukunftsplanung mithilfe der Bilanz

Steuern
12.12.2022

Das Informations- und Analyseinstrument des Jahresabschlusses und wie Sie daraus Aufschluss über die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens erhalten.

Im letzten Beitrag haben wir uns dem Thema "Jahresabschluss" gewidmet und damit auch der Frage, wie die Informationen dabei zusammenlaufen. Nun werden wir vertiefend auf das Informations- und Analyseinstrument des Jahresabschlusses eingehen und beschreiben, wie Sie daraus Aufschluss über die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens erhalten und zugleich Zukunftsfragen beantworten können.

Damit Ihr Unternehmen nicht in Zahlungsschwierigkeiten kommt beziehungsweise diese rechtzeitig erkannt werden, wird das "Working Capital" für den kurzfristigen Bereich berechnet. Dabei werden kurzfristig zu realisierende Vermögenswerte (Kassa, Bank, Forderungen, Vorräte …) den kurzfristigen Verbindlichkeiten beziehungsweise Schulden, welche beispielsweise innerhalb der nächsten drei Monate ­fällig werden bzw. zu zahlen sind, gegenüberstellt: Es stellt daher ein Alarmzeichen dar, wenn das Working Capital weniger oder gar negativ wird.

Schauen wir uns das mal in der Praxis an. Die Bilanz der "Bau GmbH" schaut zum 31. 12. 2020 zum Beispiel wie folgt aus:

Bilanz der "Bau GmbH" zum 31. 12. 2020

Aus der Bilanz ermitteln wir dann das Working Capital für den kurzfristigen Bereich:

Kurzfristig realisierbares Vermögen ("grün") (i. H. v. 110.000 Euro) – Kurzfristige Schulden ("rot") (i. H. v. 125.000 Euro) = –15.000 Euro

Das Working Capital gibt zum Bilanzstichtag Auskunft darüber, ob die finanziellen Mittel aus­reichen beziehungsweise rechtzeitig in Ihrem Unternehmen vorhanden sein werden, um die kurzfristigen Schulden begleichen zu können – oder nicht.

Warnsignal und Folgen

Im vorliegenden Beispiel ist zum Stichtag das Working Capital im kurzfristigen Bereich i. H. v. von 15.000 Euro negativ – das kurzfristig realisierbare Vermögen reicht demnach nicht aus, um alle kurzfristig zur Zahlung anstehenden Verbindlichkeiten zu begleichen.

Ein negatives Working Capital ist ein Warnsignal, jedoch nur eines von zwei Teilen, die hierbei für die Zukunftsplanung eine Rolle spielen. Zusätzlich kommt es auch noch auf den erwarteten Cashflow – die tatsächlichen Geldzuflüsse aus der betrieblichen Tätigkeit – an.

Der Cashflow wird ermittelt, indem der Jahresgewinn beziehungsweise -verlust der G&V um die unbaren Vorgänge – d. h. wenn kein Geld geflossen ist (bspw. Abschreibung) – korrigiert wird (indirekte Methode).

Planungs-Cashflow

Der Planungs-Cashflow muss das gesamte Zu- und Abflusspotenzial einer Periode (zum Beispiel drei Monate) aufzeigen, und es dürfen keine Mittel aus dem Abbau von Forderungen, Vorräte, halbfertige Arbeiten und auch nicht für den Abbau von Verbindlichkeiten einbezogen werden. Diese sind ja bereits im Working Capital im kurzfristigen Bereich berücksichtigt und werden ansonsten doppelt herangezogen.

Nun wird geprüft, ob mithilfe des Planungs-Cash­flows das negative Working Capital beseitigt werden kann. Ihr Jahres Planungs-Cashflow beträgt beispielsweise 84.000 Euro, wodurch sich ein Planungs-Cash­flow i. H. v. 7.000 Euro pro Monat ergibt: 84.000 Euro / zwölf Monate. Das negative Working ­Capital im kurzfristigen Bereich (drei Monate) i. H. v. –15.000 Euro kann somit innerhalb von 2,1 Monaten beseitigt werden: –15.000 Euro / 7.000 Euro. Sie können in diesem Zeitraum somit alle fälligen Schulden begleichen! Aber Achtung – betrachten Sie dies eher mit Vorsicht und halten Sie Finanzierungsalternativen parat.

Text: Rudolf Siart und René Lipkovich

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