Warum ein Käufer die Dachsanierung selber zahlen musste

    Der OGH bestätigt die Wirksamkeit umfassender vertraglicher Gewährleistungsverzichte auch für gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften wie die Dichtheit eines Dachs.

    Obacht bei Zertifizierungen und gleichwertigen Nachweisen

    In Vergabeverfahren werden immer wieder Zertifizierungen von den Bietern verlangt. Wie der Fall eines Unternehmens zeigt, lohnt es sich die Vorgaben einer Ausschreibung genau zu befolgen.

    Auf der sicheren Seite

    Hochwasser, Brand, Datenausfall: Unvorhergesehene Extremereignisse haben meist massive Auswirkungen auf den Unternehmensalltag. Ein durchdachtes Risikomanagement schafft einen Überblick über die wichtigsten Schritte im Ernstfall.

    Wasserschaden: (Kein) Mitverschulden des Werkbestellers

    Unter welchen Voraussetzungen muss sich der Werkbesteller das Verschulden eines von ihm beauftragten Fachgehilfen anrechnen lassen? Wie wirkt sich die Koordinierungspflicht auf die Haftungsverteilung bei aufeinander aufbauenden Werkleistungen aus?

    Die Rechte von Bietern aus Drittstaaten

    Jeder Staat versucht (mehr oder weniger), die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an ausländische Bieter einzuschränken. EU oder nicht EU macht dabei einen großen Unterschied, wie ein türkisches Unternehmen in einem Bieterverfahren erfahren musste.

    Wann ist Inanspruchnahme einer Bankgarantie Rechtsmissbrauch

    Gegen die Ziehung einer „abstrakten Garantie“ sind keine Einwendung gegen die Hauptschuld möglich, jedoch unterliegt sie den Grenzen des Rechtsmissbrauchs. Mit der Frage des Rechtsmissbrauchs bei einer Sicherstellung beschäftigt sich eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes.

      Warum ein Käufer die Dachsanierung selber zahlen musste

      Obacht bei Zertifizierungen und gleichwertigen Nachweisen

      Auf der sicheren Seite

      Wasserschaden: (Kein) Mitverschulden des Werkbestellers

      Die Rechte von Bietern aus Drittstaaten

      Wann ist Inanspruchnahme einer Bankgarantie Rechtsmissbrauch

      Service

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        Der Widerruf des Vergabeverfahrens

        Ein Vergabeverfahren kann auf zwei Arten beendet werden: Durch Zuschlag (Auftragserteilung) oder durch Widerruf.

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        Rechtswidrige Absprachen bei „privaten“ Vergaben

        Seit 2002 gibt es die Strafbestimmung des § 168b im Strafgesetzbuch: Danach macht sich strafbar, „wer bei einem Vergabeverfahren einen Teilnahmeantrag stellt, ein Angebot legt oder Verhandlungen führt, die auf einer rechtswidrigen Absprache beruhen, die darauf abzielt, den Auftraggeber zur Annahme eines bestimmten Angebots zu veranlassen“.

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        ESG-Kriterien im Vergaberecht

        Nachhaltigkeit ist das Zukunftsthema, insbesondere im Kontext regionaler, lokaler, sozialer und ökologischer Aspekte. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der nachhaltigen Auftragsvergabe im öffentlichen Auftragswesen; dies, obwohl das Bundesvergabegesetz den Begriff Nachhaltigkeit nicht kennt.

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        Baurecht: Schadenersatz für kaputte Steinplatten

        Verletzt der Werkunternehmer die Warnpflicht, ist der Besteller so zu stellen, wie wenn der Pflicht entsprochen worden wäre. Doch hat er die Kosten für die Neuherstellung einer gebrauchten Sache mit beschränkter Nutzungsdauer in voller Höhe zu tragen?

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        Spielraum beim ­Ausschlussgrund der Wettbewerbswidrigkeit

        Der nationale Spielraum beim ­Ausschlussgrund der Wettbewerbswidrigkeit sorgt immer wieder für Unklarheiten.

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        Ausgleichsanspruch auch bei nicht bewilligten Bauten?

        Das ABGB kennt in den §§ 364ff diverse nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche. Ob diese auch bei Bauten mit fehlender Baubewilligung greifen, wurde erst jüngst durch den OGH entschieden.

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        Was unter „angemessenen Preisen“ zu verstehen ist

        Mischkalkulation, Ausscheiden von Angeboten, Kostenverschiebung: Das Vergaberecht schreibt vor, dass Aufträge nur zu „angemessenen Preisen“ vergeben werden dürfen.

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        Bauvertrag und ÖNorm B 2110

        Mit 1. Mai 2023 wurde die ÖNorm B 2110 "Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen" neu aufgelegt. Davor ist das neue Gewährleistungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz in Kraft getreten, was zu Änderungen in Konsumenten- und Verbrauchergesetzen führte. Daraus resultieren auch elementare Änderungen für die Baubranche.

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        Neues Handbuch für Vergaberecht

        Mit dem Handbuch „Vergabe für Technikerinnen und Techniker“ veröffentlicht Melissa Aspalter einen verständlichen Praxisleitfaden, der Unternehmen mögliche Chancen auf öffentliche Aufträge eröffnet und u.a. die heuer überarbeitete ÖNORM B 2110:2023 berücksichtigt.

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        Ausreißer der Bauwerkshaftung

        Die Bauwerkshaftung umfasst zum Teil mehr, als man denkt. Ein Überblick, worauf Besitzer ­achten sollten.

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