Service
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Verjährung von Schadenersatzansprüchen
Bekanntlich heilt die Zeit alle Wunden. So lautet ein Sprichwort. In der Praxis der Abwicklung von Bauschadenfällen birgt der Zeitablauf allerdings die Gefahr, dass Ersatzansprüche verjähren. Was für die Schädiger eine „Wohltat“ ist, stellt für Geschädigte oft eine Gratwanderung dar.
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Gütezeichen, Testberichte und Zertifizierungen
In Ausschreibungen werden oft bestimmte „Qualitätsnachweise“ in dieser Form verlangt. Es entstehen jedoch immer wieder Diskussionen, wie weit dies zulässig ist.
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Die zulässige Anzahl der Angebote
Wie viele Angebote darf ein Bieter legen? Aktuell liegen recht eindeutige Aussagen der Judikatur dazu vor.
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Keine Angst vor Pönalen im Bauvertrag
Pönalen werden in der Praxis im Bauvertrag vereinbart, um die Einhaltung des Terminplans abzusichern. Bei Nichteinhaltung kann der Auftraggeber grundsätzlich Schadenersatz einfordern.
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EuGH kippt Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Mit dem Urteil vom 4. Juli hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) nicht mehr verbindlich vorgeschrieben werden dürfen, sondern die Honorare zukünftig frei zu vereinbaren seien.
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„Baustopp“ – Recht oder Risiko des Auftragnehmers?
Ist die Situation auf der Baustelle erst einmal „eskaliert“, neigt so mancher Bauunternehmer dazu, die Arbeiten einzustellen, damit sich wenigstens sein finanzieller Schaden in Grenzen hält. Aber dürfen die Bauarbeiten ohne weiteres gestoppt werden, wenn der Auftraggeber zum Beispiel fällige Rechnungen nicht bezahlt?
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Fertighaus-Norm: Qualität und Sicherheit
Seit nunmehr zehn Jahren bietet die seither unveränderte ÖNorm B 2310 einen Leitfaden für den Fertighausbau. Käufer erhalten damit in Österreich abgesicherte Leistungsdefinitionen.
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„Kaskoversicherung“ für Baubeteiligte
Für eine immer größere Zahl an Bauvorhaben wird mittlerweile eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Der Abschluss einer solchen Versicherung macht Sinn, vor allem wenn es viele Baubeteiligte gibt und das Potenzial von (ungewollten) Schäden groß ist.
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Der “Händlerregress” – kein Allheilmittel
Bei der Geltendmachung des "Händlerregresses" ist Vorsicht geboten.
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Ausschwenken eines Krans – Was ist dabei zu beachten?
Das Ausschwenken eines Krans über ein Nachbargrundstück stellt eine vorübergehende Benutzung desselben dar. Es bedarf daher grundsätzlich der Zustimmung des Nachbarn oder einer gesetzlichen Duldungspflicht. Ansonsten ist das Ausschwenken rechtlich nicht gedeckt.