Service
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Die Rückzahlung von Pauschalgebühren
Rechtsschutz im Vergaberecht ist teuer. Abgesehen von etwaigen Anwaltskosten können auch die an das Verwaltungsgericht zu zahlenden Pauschalgebühren erheblich sein.
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Nachweise und ihr Alter
Die "Zettelwirtschaft" von Nachweisen ist einer der hervorstechendsten Eigenschaften des Vergaberechts. Ein Teil der Nachweise sind Strafregisterbescheinigungen.
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Superädifikat und Baurecht: Bauwerke auf fremdem Grund
Bauen auf fremdem Grund bringt so manche Hürden und Überlegungen mit sich: Wem gehört was? Was ist ein Superädifikat? Was versteht man unter Baurecht? Welche Unterschiede gibt es, und worauf gilt es zu achten?
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Das Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers
Mit vollständiger Errichtung des Werkes wird das vereinbarte Entgelt fällig und ist vom Auftraggeber zu bezahlen. Ist das Werk mangelhaft und fordert der Auftraggeber deshalb Verbesserung, ist er berechtigt, den Werklohn bis zur vollständigen Mängelbehebung einzubehalten.
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Grenzen der Gleichbehandlung beim Ausscheiden von Angeboten
Das Ausscheiden von Angeboten spielt im Vergaberecht aufgrund der Vielzahl von Ausscheidensgründen eine große Rolle.
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Die neuen „Green Benefits“ für Firmenautos
Elektrofahrzeuge als Dienstwägen sind immer mehr im Kommen. Die Steuervorteile für Mitarbeiter*innen und Unternehmen via Gehaltsumwandlung und Ladekosten im Überblick.
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Sachverständiger – Wer zahlt was?
Das Heranziehen eines Sachverständigen ist oftmals unabdingbar, stellt jedoch eines der teuersten Beweismittel dar. Wer für die Gebühren eines Sachverständigen aufzukommen hat, ist aber für die Prozessparteien oftmals nicht eindeutig.
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Haarspaltereien mit Folgen
Juristische Fachbegriffe sind kompliziert, doch oft nicht ohne Grund. Schließlich gilt es, Missverständnisse zu vermeiden.
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Neuauflage der ÖNormen B 2110, B 2118 und A 2060
Austrian Standards hat Anfang Mai drei Werkvertragsnormen als Neuauflage sowie als Redline-Dokument veröffentlicht.
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Warnpflicht und Werklohn bei teilweisem Misslingen des Werks
Der OGH beschäftigt sich in einer aktuellen Entscheidung (1 Ob 164/22g) mit den Ansprüchen des AN und des AG, wenn der AN seine Warnpflicht verletzt und der AG ein teilweise misslungenes Werk selbst verbessert.