Warnpflicht verletzt: Tiefbaubetrieb bleibt im Regen stehen

    Ein Tiefbauunternehmen saniert einen Kanal, dessen grundsätzliche Entwässerungsleistung einem Starkregenereignis nicht gewachsen ist.

    Die Frage der Diskriminierung von Material

    Ausschließlichkeit: Es kann nur einen geben

    Warnpflicht verletzt: Tiefbaubetrieb bleibt im Regen stehen

    Kleiner Fehler – große Wirkung

    Wenig Technik – viel Gebäude

    Service