Service
-
Haftung bei Beschädigung von Leitungen im Baugrund
Werden bei einem Tiefbauprojekt Leitungen beschädigt, stellt sich die Frage, wer gegenüber dem Eigentümer respektive Betreiber der Leitung für den Schaden einzustehen hat.
-
Kündigungsschutz für neu eingestellte Mitarbeiter 50+ gelockert
Kündigungen können dann angefochten werden, wenn sie sozial ungerechtfertigt sind. Eine wesentliche Rolle spielte bisher das Alter. Ein höheres Lebensalter kann zu Schwierigkeiten bei der Arbeitsplatzsuche und somit bei der Wiedereingliederung führen. Daher waren Anfechtungen der Kündigung von Seiten des Arbeitnehmers gesehen oft erfolgreich. Das hat aber wohl dazu geführt, dass viele Unternehmer Bewerber dieser Generation nicht mehr eingestellt haben. Daher kam es zu einer Gesetzesänderung. Für Arbeitnehmer, die ab dem 1.7.2017 eingestellt werden und dabei bereits 50 Jahre oder…
-
Judikatur-Update nach § 1170b ABGB
Eine Abrechnung nach Bauabschnitten bringt keine Besonderheiten für die höhenmäßige Begrenzung der Sicherstellung.
-
Was bringt das Pflegevermächtnis?
RECHTSKOLUMNE In der Erbrechtsnovelle ist auch das sogenannte Pflegevermächtnis geregelt. Die wichtigsten Fakten dazu im Überblick.
-
Dokumentation: Leistungsabweichung
Bauverträge enthalten in der Praxis nicht nur zunehmend komplexere Anforderungen an vertragliche Mitteilungs- und Anmeldepflichten und damit auch an die Baudokumentation, sondern auch immer strengere Sanktionen bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen.
-
Richtig eingestuft
STEUERTIPPS Neues zum Kündigungsschutz älterer Mitarbeiter. Und warum die richtige KV-Einstufung so wichtig ist.
-
Zulässige Abweichungen von der Ausschreibung – Teil 1
Der zentrale Unterschied zwischen Ausschreibungen nach dem Bundesvergabegesetz (BVergG) und „privaten“ Ausschreibungen ist die formale Strenge des BVergG: Ein Angebot darf grundsätzlich in keinem Punkt von der Ausschreibung abweichen.
-
Pönaleforderungen ohne Schaden?
Bei der Abrechnung eines Projekts kommt es zu Abzügen aufgrund von Vertragsstrafen ohne entstandene Schäden. Ist dies zulässig? Und was wären mögliche Mäßigungskriterien?
-
Zur Haftung des öffentlich-rechtlichen Prüfingenieurs gegenüber Bauherren
Der Bauherr eines bewilligungspflichtigen Bauvorhabens hat nach Maßgabe der jeweiligen landesgesetzlichen Bauordnungen eine entsprechend befugte Person zum Bauführer oder Prüfingenieur zu bestellen und gegenüber der Behörde namhaft zu machen.
-
Bauleistungen im EU-Ausland
Der EU-Binnenmarkt ist seit mehr als 20 Jahren auch für österreichische Unternehmen Realität.