Ausschließlichkeit: Es kann nur einen geben

    Das Vergaberecht erlaubt eine Ausnahme, wenn ein Auftrag nur von einem Unternehmen erbracht werden kann. Doch dabei gibt es eine strenge Auslegung.

    Auf der sicheren Seite

    Wasserschaden: (Kein) Mitverschulden des Werkbestellers

    Ausschließlichkeit: Es kann nur einen geben

    Millionenklage wegen Mangels: Die Tücke mit der Autobahnbrücke

    Warum ein Käufer die Dachsanierung selber zahlen musste

    Service

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      Haftungsfrage bei falschen Gutachten

      Judikatur-Update: Der Oberste Gerichtshof fällte ein Urteil zur Haftung des gerichtlich ­bestellten Sachverständigen.

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      Leistungsreduktion ohne Neuausschreibung

      Die neuen EU-Vergaberichtlinien, die voraussichtlich noch heuer im Bundesvergabegesetz (BVergG) umgesetzt werden, enthalten umfangreiche Regelungen hinsichtlich der Zulässigkeit ­nachträglicher Vertragsänderungen ohne Neuausschreibungspflicht.

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      Effektiver Trittschallschutz

      In der ÖNorm B 8115-2, der OIB Richtlinie 5 und in der niederösterreichischen Bautechnikverordnung finden sich Mindeststandards für den Schallschutz.

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      Die Preisgleitung bei öffentlichen Aufträgen

      Die vertragliche Regelung von veränderlichen Preisen ist ein wichtiger Bestandteil jedes Bauvertrags. 

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      Der Mittellohnpreis oder Die Gefahr von Eigentoren

      Wer bisher schon der Ansicht war, dass im Vergaberecht viele Falltüren lauern, der muss sich angesichts einer aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts fragen, ob außer Falltüren überhaupt noch fester Boden übrig bleibt.   

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      Und wer hat nun recht?

      Großer Andrang beim zweiten Baurechtsforum zeigt Wunsch nach Rechtssicherheit auf.

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      Der Subunternehmer – das unbeherrschbare Wesen?

      Seit 1. März 2016 bestehen erhöhte Anforderungen an die Nennung von Subunternehmern im Vergabeverfahren.  

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      Zulässige Abweichungen von der Ausschreibung

      Die Formstrenge des Vergaberechts verbietet grundsätzlich jede Abweichung von Ausschreibungsbestimmungen, aber es gibt einige Ausnahmen.  

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      ÖNorm EN 12150-1: Vieles ist möglich, nicht alles erlaubt

      Auch wenn sich thermisch vorgespanntes Glas bearbeiten lässt, entspricht dies nicht den gültigen Regeln, da hierbei die Festigkeit der Scheibe gemindert wird. Die überarbeitete, am 1. Dezember 2015 neu erschienene ÖNorm EN 12150-1 stellt das deutlicher klarer als bisher.

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      Die (Un-)Zulässigkeit nachträglicher Vertragsänderungen

      Fast jeder Bauvertrag muss nachträglich abgeändert werden. Die Frage ist, wie weit dies zulässig ist, ohne dass diese Änderungen neu ausgeschrieben werden müssen.  

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