Ausschließlichkeit: Es kann nur einen geben

    Das Vergaberecht erlaubt eine Ausnahme, wenn ein Auftrag nur von einem Unternehmen erbracht werden kann. Doch dabei gibt es eine strenge Auslegung.

    Millionenklage wegen Mangels: Die Tücke mit der Autobahnbrücke

    Ob Kosten einer Mängelbehebung verhältnismäßig und damit vom Auftragnehmer zu tragen sind, hängt von der Höhe, der Bedeutung des Mangels und dem mit der Verbesserung verbundenen Vorteil ab. Bei Unverhältnismäßigkeit steht lediglich eine Preisminderung zu.

    Warum ein Käufer die Dachsanierung selber zahlen musste

    Der OGH bestätigt die Wirksamkeit umfassender vertraglicher Gewährleistungsverzichte wie zB. bei Dichtheit eines Dachs

    Obacht bei Zertifizierungen und gleichwertigen Nachweisen

    In Vergabeverfahren werden immer wieder Zertifizierungen von den Bietern verlangt.

    Auf der sicheren Seite

    Wie gut ist Ihr Unternehmen versichert?

    Wasserschaden: (Kein) Mitverschulden des Werkbestellers

    Wie wirkt sich die Koordinierungspflicht auf die Haftungsverteilung bei aufeinander aufbauenden Werkleistungen aus?

      Ausschließlichkeit: Es kann nur einen geben

      Millionenklage wegen Mangels: Die Tücke mit der Autobahnbrücke

      Warum ein Käufer die Dachsanierung selber zahlen musste

      Obacht bei Zertifizierungen und gleichwertigen Nachweisen

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      Service

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        Befangenheit im Vergabeverfahren

        Wer im Bundesvergabegesetz (BVergG) nach dem Begriff „Befangenheit“ sucht, wird keine Definition finden. Dennoch muss dieser Umstand von allen Beteiligten beachtet werden.

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        Gratis, aber isoliert und kontrolliert?

        Kritik am Normungswesen gehörte in der Baubranche in den vergangenen Jahren zum Alltag. Der Entwurf eines Normengesetzes katapultiert die Diskussion nun in eine neue Dimension.

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        Schenken und Vererben

        Im Rahmen der Liegenschaftstransaktionen im Licht des neuen Erbrechts und der zu erwartenden Verteuerungen auf Basis des Einheitswertes erläutert Dr. Stephan Trautmann verschiedene Begriffe im Kontext solcher Transaktionen.

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        Überarbeitete Hauskanalnorm ÖNORM B 2501

        Die im Oktober 2014 bereits im Entwurf enthaltenen Änderungen der ÖNORM B 2501 sind seit April 2015 gültig. Ein Schwerpunkt der überarbeiteten Fassung ist das Thema Rückstauschutz.

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        Vergleich oder Prozess?

        Der prätorische Vergleich ist vor Gericht abzuschließen und hat den Sinn, eine Einigung zu erzielen, ohne einen aufwändigen Prozess führen zu müssen. 

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        NÖ Bauordnung neu

        Am 1. Februar ist die neue NÖ Bauordnung gemeinsam mit der NÖ Bautechnikverordnung 2014 und dem NÖ Raumordnungsgesetz 2014 in Kraft getreten.

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        Bauvertraglich vereinbarte Geltung von ÖNormen

        Bei Streitigkeiten aus dem Bauvertrag beruft man sich gern auf technische oder rechtliche ÖNormen. Allerdings muss geprüft werden, ob die konkrete Norm Vertragsbestandteil ist.

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        Ergebnis erzielt

        Die Mindest-Löhne und -Gehälter der chemischen Industrie steigen um 1,95 Prozent.

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        Rechnungslegung – Voraussetzung für die Fälligkeit

        Die Prüffähigkeit von Rechnungen wurde von Gerichten bereits viel diskutiert. Nun kam der Oberste Gerichtshof zu einer klaren Aussage über dieses Thema.  

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        Änderungen der Verbraucherrechte

        Entscheidende Änderungen im Geschäftskontakt zu Verbrauchern brachte die Umsetzung der Richtlinie bezüglich der Verbraucherrechte.

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