Service
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Tod der Harmonisierung?
Die OIB-Richtlinien stehen im Kreuzfeuer der Kritik, einzelne Bundesländer basteln weiterhin fleißig an neuen Bauordnungen und Ausnahmeregelungen. Steht die geplante Harmonisierung vor dem Ende?
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Verwaltungsgerichtsbarkeit neu
Welche Auswirkungen die Verwaltungsgerichtsnovelle auf das Bauverfahren hat.
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Auswirkungen von Bauzeitverlängerungen auf Pönalvereinbarungen
Pönalen sind in beinahe jedem Bauvertrag zu finden.
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Rechenfehler in Angeboten
Das Bundesvergabeamt hat in einer Entscheidung vom 15.7.2013, N/0061-BVA/09/2013-24, eine weitere Klarstellung zu Rechenfehlern getroffen, nämlich, dass ein Widerspruch zwischen Einheits- und Positionspreisen als Rechenfehler einzustufen ist.
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Anschlussfehler
Wenn man in Missdeutung der ÖNorm 3691 bei der Leistung spart, gibt es meist ein böses Erwachen.
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Zahlungsverzugsregelungen im BVergG
Am 12. 7. 2013 traten die noch fehlenden Umsetzungen der Zahlungsverzugsrichtlinie (RL 2011/7/EU) in Form einer Novelle zum Bundesvergabegesetz (BGBl I Nr 128/2013) in Kraft.
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Mehrkosten bei verzögerter Auftragsvergabe
Die Thematik, wie weit nach vergaberechtlichen Grundsätzen ein bereits abgeschlossener Vertrag geändert werden darf, wurde insbesondere in Österreich viele Jahre hinweg mehr oder weniger ignoriert: Mit Vertragsabschluss (also mit Zuschlag im Vergabeverfahren) hatte das Vergaberecht seine Schuldigkeit getan.
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Umfang der Prüf- und Warnpflicht – Stand der Technik als Gradmesser
In seiner aktuellen Entscheidung 7 Ob 76/12w vom 14. 11. 2012 sprach der OGH erneut aus, dass bei der Prüfung von Warnpflichtverletzungen jeweils im Einzelfall zu entscheiden ist, ob in einem konkreten Fall das Unterbleiben der Aufklärung über einen bei vorauszusetzender Sachkunde erkennbaren Umstand eine schuldhafte, haftungsbegründende Warnpflichtverletzung darstellt.
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Zinsen und Zahlungsverzug im Überblick
Im Zuge der Umsetzung der (neuen) EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (Richtlinie 2011/7/EU) wurden wesentliche Änderungen bei den Verzugszinsen vorgenommen (Teile wurden durch das „Zahlungsverzugsgesetz“, BGBl I Nr. 50/2013, bereits umgesetzt; ausständig sind trotz Ablaufs der europarechtlichen Umsetzungsfrist am 15. 3. 2013 noch Sonderregeln für öffentliche Auftraggeber, die im Bundesvergabegesetz umgesetzt werden).