Bundesinnung Bau
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Beschäftigung im Sommer und Winter
Die Bauwirtschaft ist eine Saisonbranche, daher sind Winterunterbrechungen in vielen Fällen alternativlos. Allerdings ermöglichen die rechtlichen Rahmenbedingungen vielfach auch eine längere Beschäftigung.
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Nachwuchslehrlinge und Medaillenjäger
Ende November finden an Österreichs BAUAkademien wieder Bau-Lehrlings-Castings statt, bei denen Baufirmen geeignete Nachwuchskräfte sichten können. Zur gleichen Zeit werden in Salzburg im Zuge der WorldSkills die weltweit besten Hoch- und Betonbauer ermittelt.
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Fenstertag und langes Wochenende
Jedes Jahr fallen mehrere Feiertage auf einen Dienstag oder Donnerstag, womit der Montag bzw. Freitag zum Fenstertag (auch Zwickeltag genannt) wird. Diese Tage sind als Arbeitstage nicht besonders beliebt.
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Arbeitszeitkalender „kurz/lang“ für 2023
Die "kurz/lang"-Arbeitszeitmodelle erfreuen sich in der Praxis großer Beliebtheit. Auch für 2023 gibt es eine Empfehlung der Sozialpartner.
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Einheitlicher Berufszugang für Baugewerbetreibende
Der Gewerbezugang zum ausführenden Baugewerbe war in der Vergangenheit durch uneinheitliche und unübersichtliche Strukturen geprägt. Durch ein von den Bauinnungen erstelltes Konzept für einen einheitlichen Berufszugang für Baugewerbetreibende soll diesem Wildwuchs entgegengewirkt werden.
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Digitale Gebäudemodelle im Vormarsch
Das neue BIM-Handbuch 2022 beschreibt die Grundlagen der BIM-Technologie für alle Einsteiger und beantwortet wichtige strategische Fragen: Wo kommt BIM aktuell schon zum Einsatz, und was wird für einen BIM-Einstieg benötigt?
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Pauschalierungsmöglichkeit für Zulagen ab November 2022
Das für Bauarbeiter geltende Pauschalierungsverbot für Zulagen wird durch eine am 1. 11. 2022 in Kraft tretende Änderung des Kollektivvertrags gelockert. Dies ermöglicht eine Verwaltungsvereinfachung für Baubetriebe.
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Erdbau: Klarstellungen zu gewerberechtlichen Praxisfragen
Lange Zeit galt es als umstritten, ob der "Baugewerbetreibende, eingeschränkt auf Erdbau", statisch belangreiche Tätigkeiten alleine oder nur unter befugter Aufsicht ausführen darf. Das Wirtschaftsministerium hat vor kurzem erfreulicherweise bestätigt, dass diese Tätigkeiten auch ohne Aufsicht erfolgen dürfen. Auch hinsichtlich der Anrechnung von Praxiszeiten im Rahmen der Gewerbeanmeldung gibt es eine praxisrelevante Klarstellung.
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Hitzefrei: Nur auf Anordnung des Arbeitgebers
Ab einer Temperatur von 32,5 °C kann der Arbeitgeber die "Schlechtwetterregelung" anwenden. Einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf hitzefrei gibt es aber nicht.