Recht

  • Achtung Angriff: Hackerangriffe nehmen rasant zu - auch auf Bauunternehmen. © solarseven istock getty images plus.

    Angriff aus dem Netz

    Die Gefahr durch professionelle Hackerangriffe steigt rasant – auch für die Bauwirtschaft. Und dabei diskriminieren die Kriminellen nicht: Sie greifen große Konzerne ebenso an wie kleine und mittlere Firmen aus dem Baugewerbe.

  • BRV-Geschäftsführer Tristan Tallafuss im Interview über das Potenzial des Bodenaushubs. © Fahroni istock getty images plus.

    „Ein gewaltiges Potenzial, das wir derzeit nicht nutzen“

    Tristan Tallafuss, der neue Geschäftsführer des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbands (BRV), im Interview mit der Bauzeitung – er spricht darüber, welche Herausforderungen das Deponieverbot für Gipsplatten bringt, und welche gewaltigen Möglichkeiten wir beim Bodenaushub derzeit nicht nutzen

  • Warnpflicht verletzt: Tiefbaubetrieb bleibt im Regen stehen

    Ein Tiefbauunternehmen saniert einen Kanal, dessen grundsätzliche Entwässerungsleistung einem Starkregenereignis nicht gewachsen ist.

  • Kleiner Fehler – große Wirkung

    So praktisch sie sind: in elektronischen Vergabverfahren lauern Fehlerquellen. Ein Unternehmer hat beim Hochladen von nachgeforderten Dokumenten versehentlich nicht auf „Senden“ geklickt...

  • Streit um eine Rechnung

    OGH klärt Streit über Mehrkosten

    Der OGH machte im Rahmen eines Streitfalles eine wichtige Klarstellungen zur Korrektur der Schlussrechnung.

  • Rohre gestapelt (C) tassita65 iStock GettyImages Plus

    Die Frage der Diskriminierung von Material

    In einem Rechtsstreit stellte der EUGH klar: Es bedarf bestimmter Kriterien, um bestimmte Materialien zu verlangen.

  • Ausschließlichkeit: Es kann nur einen geben

    Das Vergaberecht erlaubt eine Ausnahme, wenn ein Auftrag nur von einem Unternehmen erbracht werden kann. Doch dabei gibt es eine strenge Auslegung.

  • Millionenklage wegen Mangels: Die Tücke mit der Autobahnbrücke

    Ob Kosten einer Mängelbehebung verhältnismäßig und damit vom Auftragnehmer zu tragen sind, hängt von der Höhe, der Bedeutung des Mangels und dem mit der Verbesserung verbundenen Vorteil ab. Bei Unverhältnismäßigkeit steht lediglich eine Preisminderung zu.