Servicetipp
Alle Infos zur "Raus aus Öl und Gas"-Förderung
Die Förderungsaktion "Raus aus Öl und Gas" soll Betrieben und Privatpersonen den Umstieg von einer fossil betriebenen Raumheizung auf ein nachhaltiges Heizungssystem erleichtern, um das im Regierungsprogramm festgesetzte Ziel der Klimaneutralität 2040 zu erreichen. Denn von den 1,7 Millionen heimischen Heizkesseln sind knapp 40 Prozent oder rund 600.000 Stück zwischen 15 und 30 Jahre alt und daher zum Teil dringend sanierungsbedürftig.
Für diese Förderungsaktion und die aktuelle Sanierungsoffensive stehen für Privatpersonen und Betriebe insgesamt 650 Millionen Euro zur Verfügung. Davon sind 400 Millionen Euro für den Kesseltausch reserviert. Zu Redaktionsschluss der vorliegenden Ausgabe waren dafür 24.586 Förderungsanträge und darüber hinaus 11.892 Registrierungen gestellt, und es standen noch 516,9 Millionen Euro an Förderungsmitteln zur Verfügung. Die Online-Antragstellung ist bis längstens 31. 12. 2022 möglich beziehungsweise so lange, wie Budget vorhanden ist.
Wer wird gefördert?
Die bis zu 7.500 Euro pro "Raus aus Öl und Gas"-Förderfall werden für Privatpersonen bereitgestellt. Förderungsanträge können von (Mit-)Eigentümer*innen, Bauberechtigten oder Mieter*innen eines Ein- oder Zweifamilienhauses sowie Reihenhauses eingereicht werden. Bei Gebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten können Förderungsanträge von der bevollmächtigten Vertretung der Gebäudeeigentümer*in (z. B. der Hausverwaltung) gestellt werden.
Was wird gefördert?
Förderungsfähig ist der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle, Koks-Allesbrenner und strombetriebene Nacht- oder Direktspeicheröfen) durch ein neues klimafreundliches Heizungssystem. Gefördert wird in erster Linie der Anschluss an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärme. Ist diese Anschlussmöglichkeit nicht gegeben, wird der Umstieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.
Die förderungsfähigen Kosten umfassen die Kosten für das Material, die Montage sowie Planungskosten. Die Demontage- und Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen sind ebenso förderungsfähig. Für den Ersatz des fossilen Heizungssystems durch Nah-/Fernwärme im Ortskern in mit Erdgas versorgten Gebieten gibt es einen Ortskernzuschlag. Ob sich das Förderobjekt im Ortskern und einem mit Erdgas versorgten Gebiet befindet, muss im Rahmen der Antragstellung mittels Bestätigung der Gemeinde nachgewiesen werden.
Wie verläuft der Förderungsprozess?
Die Einreichung für die Förderungsaktion verläuft in zwei Schritten mit Registrierung und anschließender Antragstellung. Nach erfolgreicher Registrierung muss der Antrag innerhalb von sechs Monaten gestellt werden.
Danach ist eine Energieberatung zu absolvieren, die hinsichtlich des geplanten Heizungstauschs sowie weiterer möglicher Energiesparmaßnahmen am Haus berät. Diese Beratung kann vor Ort, per Telefon oder auf digitalem Weg erfolgen. Alternativ zur Energieberatung des jeweiligen Bundeslandes kann auch ein Energieausweis oder ein Gesamtsanierungskonzept des jeweiligen Gebäudes herangezogen werden.
Danach folgt die Planung des gewähltes Heizungssystems mit einem professionellen Fachbetrieb inklusive Terminfixierung sowohl des Installations- als auch des Fertigstellungstermins. Die Registrierung erfolgt entweder mit dem baureifen Projekt oder der bereits ersetzten Heizung. Diese erfolgt ausschließlich online unter www.raus-aus-öl.at. Folgende Daten werden dafür benötigt: Angaben zum/zur Antragsteller*in (Vor-, Nachname und Geburtsdatum), Postadresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland), E-Mail-Adresse (für den weiteren Schriftverkehr) und Telefonnummer sowie Angaben zum neuen Heizungssystem (Art des Heizungssystems, Kosten und Leistung in kW).
Nach Abschluss der Registrierung erhält man ein Bestätigungs-E-Mail mit einem persönlichen Link zur Online-Plattform für die Antragstellung. Das Förderungsbudget ist nun reserviert. Die Fertigstellung der neuen Heizungsanlage sowie die Antragstellung müssen innerhalb von 26 Wochen nach Registrierung erfolgen.
Der Förderungsantrag kann ausschließlich online über den erhaltenen persönlichen Link eingereicht werden. Die notwendigen Unterlagen (Rechnungen, Endabrechnungsformular, Meldezettel und Energieberatungsprotokoll, Energieausweis, Gesamtsanierungskonzept) sind hier ebenfalls online hochzuladen. Zu beachten ist, dass die Heizung zu diesem Zeitpunkt fertig installiert und abgerechnet sein muss.
Benötigte Unterlagen für die Antragstellung
- Gültiger Energieausweis oder Energieberatungsprotokoll bzw. ein Klimaaktiv-Heizungs-Check des jeweiligen Bundeslandes oder ein Gesamtsanierungskonzept
- Alle Rechnungen für den Tausch des Heizungssystems
- Das vollständig ausgefüllte und unterfertigte Endabrechnungsformular
- Meldezettel (bzw. amtlicher Lichtbildausweis bei ausländischem Wohnsitz)
- Für den Ortskernzuschlag beim Anschluss an eine hocheffiziente Nah-/Fernwärme das Formular "Bestätigung Ortskern"
Auszahlung der Heizkesseltauschförderung
Nach positiver Projektprüfung durch die KPC wird der Antrag zur Genehmigung an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie vorgelegt. Nach dieser Genehmigung folgt auch schon das Auszahlungsschreiben, und anschließend werden die Förderungsmittel auf das bekanntgegebene Konto überwiesen. Mit dem Auszahlungsschreiben kommt der Förderungsvertrag zustande.
Hingewiesen wird jedoch darauf, dass auch im Anschluss an die Auszahlung der Förderungsmittel über einen bestimmten Zeitraum die im Vertrag geregelten Pflichten wie etwa technische Auflagen, Informations- und Aufzeichnungspflichten zu erfüllen sind. Dessen Einhaltung kann stichprobenartig kontrolliert werden.
Diese Heizkessel werden gefördert
In der Produktdatenbank "Get", die vom Amt der Salzburger Landesregierung betrieben wird, sind sämtliche Heizungsmodelle gelistet, die im Rahmen dieser Aktion gefördert werden. Abrufbar ist diese Datenbank unter www.produktdatenbank-get.at.
Heizkesseltausch für einkommensschwache Haushalte
Jenen Haushalten, für die ein Heizkesseltausch trotz dieser Förderung nicht finanzierbar ist, kann ein derartiger Tausch auch bis zu 100 Prozent gefördert werden. Die volle 100-Prozent-Förderungen können Haushalte beantragen, deren Einkommen in den untersten Einkommensbereichen liegt – also bei einem Einpersonenhaushalt 1.454 Euro netto nicht übersteigt.
Eine 75-prozentige Förderung erhalten Einpersonenhaushalte, die 1.694 Euro netto nicht übersteigen. Begleitet wird die Förderung von einer Energie- und Umsetzungsberatung. Die "Sauber heizen für alle"-Förderung wird vom Bund finanziert und gemeinsam mit den Bundesländern umgesetzt. Registrierungen sind seit Jahresbeginn unter der Adresse www.sauber-heizen.at möglich.
Klimaschutzministerin Leonore Gewessler dazu: "Für besonders einkommensschwache Haushalte ersetzen wir bis zu 100 Prozent, damit sich klimafreundliches Heizen wirklich alle leisten können. Gemeinsam mit den Bundesländern ermöglichen wir so ganz unkompliziert den Umstieg für eine saubere Heizung. Damit alle, die das Klima schützen wollen, das auch können."
So kommt man zur Förderung
Für den Erhalt der Zusatzförderung "Sauber heizen für alle" ist eine positive Förderungszusage der Bundes- bzw. Landesförderstellen für die jeweilige Basisförderung Voraussetzung. Die Fördervergabe erfolgt in drei Schritten:
- Schritt 1: Die Registrierung erfolgt unter www.sauber-heizen.at. Die übermittelten Unterlagen werden an die jeweilige Landesförderungsstelle weitergeleitet.
- Schritt 2: Die Durchführung einer Energieberatung wird durch die jeweilige Landesförderungsstelle koordiniert. Nach Prüfung der formalen Bedingungen erhält der Haushalt eine kostenlose Energieberatung zum geplanten Heizungstausch sowie über Energiesparmaßnahmen an einem Gebäude.
- Schritt 3: Die Antragstellung erfolgt wieder über www.sauber-heizen.at, sobald das Projekt mit einem Energieberatungsprotokoll und dem Angebot der jeweiligen Gewerke (Heizungssystem, Elektroinstallationen etc.) fertig für die Umsetzung ist. Nach der Förderzusicherung ist das Projekt innerhalb von sechs Monaten umzusetzen.
Österreich wird bis 2040 klimaneutral, dieses Ziel hat sich die Bundesregierung im aktuellen Regierungsprogramm gesetzt. Ein wichtiger Baustein dafür ist der Ausstieg aus den fossilen Energieträgern Öl und Gas in der Raumwärme. Um allen Menschen in Österreich das saubere Heizen und die thermische Sanierung von Gebäuden zu ermöglichen, hat das Klimaschutzministerium (BMK) ein Rekordbudget von 1,9 Milliarden Euro an Förderungen bis 2025 gesichert.
Für das aktuelle Jahr 2022 sind mehr als eine halbe Milliarde Euro (590 Millionen Euro) budgetiert. Pro Heizkesseltausch wird die bisherige Bundesförderung von bis zu 5.000 auf bis zu 7.500 Euro angehoben. Die Basisförderung läuft damit in gewohnter Weise weiter und wird um die Förderung für einkommensschwache Haushalte ergänzt.
Weiterführende Infos: kesseltausch.at.
(ck)
Novelle des Umweltförderungsgesetzes
Die rechtliche Grundlage für Umweltförderungen in Österreich ist das im Jahr 1993 in Kraft getretene Umweltförderungsgesetz. Dieses soll nun für die neuen Förderungen der Investitionen und Maßnahmen aus dem Österreichischen Aufbau- und Resilienzplan 2020 bis 2026 novelliert werden.
Damit sollen Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft wie der Reparaturbonus oder die Forcierung von Pfandsystemen, aber auch der Umstieg auf klimafreundliche Heizungen oder die Bekämpfung von Energiearmut umgesetzt werden. Die bisherige Förderschiene der Altlastensanierung wird um Flächenrecycling ausgeweitet, um dem fortschreitenden Flächenverbrauch Einhalt zu gebieten.
Weiters wird der Biodiversitätsfonds als eigenständiger Förderbereich zur Umsetzung der nationalen Biodiversitätsstrategie eingerichtet. Außerdem werden die Zielsetzungen und Förderungsgegenstände der Umweltförderung im Inland in Hinblick auf die angestrebte Klimaneutralität 2040 aktualisiert. Weitere Anpassungen betreffen die Vergabe der Förderungen. Die Maßnahmen sollen aus den Mitteln des Europäischen Wiederaufbaufonds finanziert und über die Förderschienen des Umweltförderungsgesetzes abgewickelt werden.