Förderung für Endkunden

Handwerkerbonus 2024: Keine Barzahlung!

Förderung
04.04.2024

Von: Redaktion Handwerk + Bau
Aktualisiert am 25.04.2024
Der Handwerkerbonus kann ab 15. Juli auf einer nun freigeschalteten Internetseite beantragt werden. Er gilt von 1. März 2024 bis 31.12.2025. Betriebe sollten sich bereits jetzt vorbereiten, um davon zu profitieren. In diesem Beitrag finden sie alle Informationen zum Handwerkerbonus.
Geld und ein Zollstock in einer Hosentasche

Der Handwerkerbonus 2024 ist eine gute Sache für Handwerksbetriebe und ihre Kund*innen in Österreich. Im Rahmen des von der Regierung verabschiedeten Bau- und Wohnpakets soll er Betriebe unterstützen und Endkunden denn Zugang zu Qualitäts-Facharbeit erleichtern, indem er sie finanziell entlastet.

Was ist der Handwerkerbonus?

  • Der Handwerkerbonus beträgt im Jahr 2024 bis zu 2.000 Euro oder 20 Prozent der Kosten bis zu einem Maximalbetrag von 10.000 Euro. Im Jahr 2025 ist die Förderobergrenze 1.500.- Euro
  • Er gilt für Handwerksleistungen im privaten Wohnbereich von 1. März 2024 bis 31. Dezember 2025. Neben Sanierung und Renovierung gilt er auch für die Errichtung von Aus- und Zubauten von Wohnraum
  • Der Handwerkerbonus kann ab 15. Juli auf dieser Internetseite beantragt werden.

Wie kann den Handwerkerbonus beantragt werden?

  • Nur Privatpersonen können den Bonus für Leistungen von Handwerksbetrieben in Anspruch nehmen
  • Die Kosten müssen mehr als 500 Euro betragen
  • Es können mehrere Rechnungen in einem Antrag zusammengefasst werden
  • Der Bonus ist auf eine Gesamtsumme von 10.000 Euro beschränkt, was einen Handwerkerbonus von maximal 2.000 Euro ausmacht. Im Jahr 2025 sinkt die Förderobergrenze auf 1.500.- Euro
  • Pro erwachsener Person im Haushalt kann der Bonus einmal pro Jahr beantragt werden.
  • Die Website zur Antragstellung ist bereits online und hier erreichbar.
  • Für die Antragstellung ist eine Identifikation mittels ID Austria oder das Hochladen eines Ausweises nötig.
  • Die Rechnung muss die Arbeitsleistung separat ausweisen, den Ort der Leistungserbringung enthalten und die Anforderungen nach dem Umsatzsteuergesetz erfüllen. Es müssen demnach Name und Anschrift des leistenden Unternehmens, Name und Anschrift des Kunden, Art und Umfang der Leistung, Tag oder Zeitraum der Leistung, Entgelt, Ausstellungsdatum, Rechnungsnummer, Steuersatz und Steuerbetrag bzw. der Hinweis auf eine allfällige Steuerbefreiung und ggf. die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer darauf ersichtlich sein.
  • Achtung: Keine Barzahlung! Antragsteller*innen brauchen einen Nachweis darüber, dass die Rechnung bezahlt wurde (z.B. Kontoauszug, Überweisungsbeleg)
  • Im Burgenland gibt es zusätzlich einen eigenen Handwerkerbonus, der vom Land Burgenland ausbezahlt wird. Er kann seit dem 1. April 2024 bis einschließlich 10. Januar 2025 beantragt werden. Nähere Infos gibt es auf der Webseite des Landes Burgenland.

Diese Leistungen sind vom Handwerkerbonus ausgeschlossen

  • Kosten abseits der reinen Arbeitsleistung, z. B. für den Erwerb oder die Anmietung von Waren aller Art (z. B. Materialeinsatz, Geräte, etc.), Entsorgungskosten, Fahrtkosten, Planungs- oder Beratungskosten
  • Arbeitsleistungen an beweglichen Gütern, welche nicht Bestandteil des Gebäudes sind (z. B. Montage von Kästen, Abschleifarbeiten an Tischen etc.)
  • Kosten, die anhand einer Pauschalrechnung vorgewiesen werden (d. h. ohne explizite Aufschlüsselung der Arbeitsleistung)
  • Bar bezahlte Arbeitsleistungen
  • Arbeitsleistungen aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Auflagen (z. B. Schornstein-Kehrarbeiten)
  • Gutachten, Ablesedienste oder Abrechnung von Verbrauchszählern
  • Arbeitsleistungen von Unternehmen, welche sich nicht im österreichischen bundesweit einheitlichen System GISA (Gewerbeinformationssystem Austria) befinden
  • Arbeitsleistungen an Außenanlagen, abseits der eigenen Wohnadresse

So nutzen Betriebe den Handwerkerbonus optimal

Als Handwerksbetrieb ist es wichtig, Kunden über den Handwerkerbonus zu informieren und sie bei der Nutzung zu unterstützen. Hier sind einige Tipps:

  1. Kommunikation: Sprechen Sie offen mit Ihren Kunden über den Handwerkerbonus. Erklären Sie, dass sie von dieser finanziellen Unterstützung profitieren können, wenn sie Ihre Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Klären Sie über die Kombinierbarkeit mehrerer volljähriger Personen an einer Adresse auf.
  2. Rechnungsdokumentation: Fordern Sie Ihre Kunden auf, alle relevanten Rechnungen und Belege sorgfältig aufzubewahren. Diese sind notwendig, um den Bonus später beantragen zu können. Rechnungen müssen die Arbeitsleistung gesondert ausweisen. Barzahlung ist nicht möglich.
  3. Zeitliche Planung: Weisen Sie Ihre Kunden darauf hin, dass der Bonus rückwirkend ab März 2024 gilt. Wenn sie bereits Handwerksarbeiten durchgeführt haben, können sie diese berücksichtigen lassen.