Abgeschlossen

Das ist der neue Kollektivvertrag für das Baugewerbe

Kollektivvertrag
14.03.2023

Von: Christoph Hauzenberger
Die Lohnverhandlungen zum Kollektivvertrag für das Baugewerbe 2023 sind abgeschlossen, kaum dass sie begonnen haben.

Die Lohnverhandlungen im Baugewerbe haben gleich nach dem Start mit einer Einigung geendet:  Die Gewerkschaft Bau Holz konnte für die rund 100.000 Beschäftigten ein Plus von 9,5 Prozent auf die KV-Löhne aushandeln. Ebenso einigte man sich mit den Arbeitgeber*innen auf einen kollektivvertraglichen Mindestlohn von 2.532 Euro ab 1. Mai. Zusätzlich zu der Erhöhung der KV-Löhne wurden auch die Taggeldern um fünf Prozent angehoben und die Tunnelzulage für neu ausgeschriebene Projekte von 25 auf 30 Prozent erhöht.

Geeinigt hat man sich auf auf die Erstellung von Arbeitsgruppen zu den Themen  Arbeitnehmer*innenschutz bei Hitze sowie zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping durch Schein-Einzel-Personen-Unternehmen.

Bau-Sozialpartner mit KV-Abschluss zufrieden

"Mit dem KV-Abschluss wurde versucht, einen vertretbaren Kompromiss im Spannungsfeld zwischen den deutlich gestiegenen Lebenshaltungskosten der Mitarbeiter und der angespannten Marktsituation zu finden", stellt Robert Jägersberger, Bundesinnungsmeister Bau, fest. "Das wechselseitige Verständnis der Verhandlungspartner hat wesentlich zu diesem Ergebnis beigetragen."

Auch Fachverbandsobmann Peter Kramer sieht dies ähnlich und bezeichnet die Steigerung der Löhne "in Anbetracht der letztjährigen Inflationsrate" als einen "tragbaren Kompromiss". Entscheidend sei es gewesen die Mitarbeiter*innen zu schützen, aber gleichzeitig auch die Bauinvestitionen im Auge zu behalten.

Zufrieden über das Ergebnis und über die unkomplizierten Verhandlungen zeigt man sich auch auf Seite der Gewerkschaft. "Dank unserer guten Zusammenarbeit 365 Tage im Jahr konnten wir auch heuer unter schwierigsten Voraussetzungen faire Lohnverhandlungen auf Augenhöhe führen", so Josef Muchitsch. "Besonders stolz sind wir darauf, dass wir die untersten Einkommen besonders stark anheben konnten: Ab 1. Mai 2023 gilt für alle Beschäftigten ein Mindestlohn von 2.532 Euro."

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