Corona-Hilfen

Verlängerung für stark Betroffene

Coronakrise
16.06.2021

Die Bundesregierung hat die Corona-Hilfen verlängert. Sie wurden jedoch an die aktuellen wirtschaftlichen Anforderungen und Gegebenheiten angepasst. Hier finden Sie die Änderungen im Überblick.

Als "Einstieg zum Ausstieg", so bezeichnete Finanzminister Gernot Blümel bei der Pressekonferenz am 15. Juni 2021 die Verlängerung der staatlichen Corona-Hilfen mit Anfang Juli. Anders als vorher geplant, hält die Bundesregierung damit nicht nur an der Kurzarbeit, sondern auch an den anderen millionenschweren Wirtschaftshilfen fest - aber mit Änderungen. Die Maßnahmen werden von FM Blümel auf 500 bis 600 Mio. Euro geschätzt.

Hilfe, wo es noch Unterstützung braucht

Die Bundesregierung will mit den weiteren Staatshilfen bis Ende des Jahres jenen Unternehmen unter die Arme greifen, die noch immer stark von den Folgen der Pandemie getroffen sind. Gleichzeitig sieht Vizekanzler Werner Kogler die neuen Maßnahmen aber als "schrittweises zurückfahren" der Hilfszahlungen. Konkret werden der Ausfallsbonus, der Verlustersatz und der Härtefallfonds verlängert. Aufgrund der Verbesserung der wirtschaftlichen Gesamtsituation werden jedoch die Eintrittskriterien sowie die Ersatzraten an die derzeitigen Gegebenheiten angepasst. Garantien und steuerrechtliche Maßnahmen werden bis Jahresende ausgeweitet. Nur der Fixkostenzuschuss läuft mit Ende Juni 2021 aus.

Die Details der Änderungen

Anspruch auf die Staatshilfen haben künftig nur mehr Unternehmen, die einen Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent im Vergleich zum Vorkrisenniveau nachweisen können. Bisher griff der Ausfallsbonus bereits ab Einbußen von 40 Prozent, der Härtefallfonds sogar ab 30 Prozent.

Ausfallsbonus:

Der im Februar 2021 eingeführte Ausfallbonus wurde um drei Monate, bis Ende September verlängert und mit dem Kurzarbeit-Modell kombiniert. Gedeckelt ist dieses Kombi-Maßnahmenpaket mit 80.000 Euro, wobei die Summe aus Kurzarbeitshilfe und Ausfallsbonus geringer sein muss, als der entgangene Umsatz. Die Ersatzraten werden, je nach Branche, mit 10, 20, 30 und 40 Prozent gestaffelt.

Härtefallfonds:

Der Härtefallfonds für Klein- und Kleinstunternehmen kann weitere drei Monate beantragt werden. Statt mindestens 1.100 Euro im Monat werden künftig nur mindestens 600 Euro ausbezahlt, mit Zusatzzahlungen kann der Betrag auf bis zu 2.000 Euro erhöht werden.

Verlustersatz:

Der Verlustersatz, der Verluste bei für große Unternehmen abfedern soll, wurde um ein halbes Jahr, also bis Ende des Jahres verlängert. Auch hier gilt ein Umsatzausfall von mindestens 50 Prozent (statt bisher 30 Prozent) als Antragskriterium. Die Deckelung liegt bei zehn Millionen Euro.

Steuererleichterungen:

Die Umsatzsteuerbefreiung für Masken wurde bis Ende des Jahres verlängert, ebenso die Befreiung von der Alkoholsteuer bei Desinfektionsmittel. Bis Jahresende gelten auch die staatlichen Garantien für Haftungsrahmen.

Ratenzahlungen bei Abgabenrückstände:

Mit 30. Juni endet die gesetzliche Stundung der Abgaben- bzw. Steuerrückstände aufgrund der Coronakrise. Um die Rückzahlung des Rückstandes aber zu erleichtern, wurde das Covid 19-Ratenzahlungsmodell inklusive "Safety-Car-Phase" entwickelt. Es gilt für all jene, die während der Pandemie Abgabenrückstände aufgebaut haben bzw. derzeit noch Stundungen in Anspruch nehmen. Ab 1.Juli 2021 gibt es daher das Ratenzahlungsmodell zur Begleichung der Covid-19-bedingten Rückstände, die überwiegend (zu mehr als 50 %) Pandemie-bedingt sind - hier die Eckdaten:

  • Gestundete Abgaben können in Raten über zwei Phasen zurückgezahlt werden
  • Phase 1 (1. Juli 2021 bis 30. September 2022) umfasst 15 Monate und Phase 2 (1. Oktober 2022 bis 30. Juni 2024) umfasst 21 Monate (insgesamt sind es somit 36 Monate)
  • Antragstellung Phase 1 bis 30. Juni 2021, Phase 2 bis 31. August 2022
  • Die Zinsen betragen zwei Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr (d.h. derzeit 1,38 %)
  • Als Erleichterung bietet die Finanzverwaltung für die ersten drei Monate eine sogenannte „Safety-Car-Phase“ an, bei der die Höhe der Raten noch einmal deutlich reduziert werden kann.

Weitere Informationen:

Wirtschaftskammer Österreich: www.wko.at

Bundesministerium Finanzen: www.bmf.gv.at/corona