Energie-Förderung

Kein Energiekostenzuschuss für Ziviltechnikbüros?

Energiekosten
16.05.2023

Eigentlich sollte der Energiekostenzuschuss 2 für alle österreichischen Unternehmen gelten. Nun scheint es, dass Berufsstände, die einer eigenen Kammer angehören, ausgenommen sind. Davon wären auch die Ziviltechniker*innen betroffen.
Im Gegensatz zu Baumeister- oder Ingenieur–Büros sollen Ziviltechniker-Büros keinen Anspruch auf den Energiekostenzuschuss 2 haben.
Im Gegensatz zu Baumeister- oder Ingenieur–Büros sollen Ziviltechniker-Büros keinen Anspruch auf den Energiekostenzuschuss 2 haben.

Um die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Betriebe abzusichern und den Wirtschaftsstandort in der Krise zu stärken hat die Bundesregierung am 31. Jänner 2023 den Energiekostenzuschuss 2 beschlossen. Damit sollen alle heimischen Unternehmen im Jahr 2023 in Sachen Energiekosten entlastet werden. Alle Unternehmen? Anscheinend nicht.

Offizielle gibt es bis jetzt noch keine fixen Anwendungsrichtlinien. Aus Verhandlungskreisen rund um die Ausgestaltung des Energiekostenzuschusses 2 wurde der Bundeskammer für Ziviltechniker:innen jedoch bekannt, dass verkammerte Freiberufler*innen, zu denen auch die Ziviltechniker*innen zählen, erneut beim Energiekostenzuschuss ausgenommen werden sollen.

Sachlich ungerechtfertigte Ungleichbehandlung

Schon beim Energiekostenzuschuss 1, der nur für energieintensive Unternehmen galt, schauten viele heimische Betriebe durch die Finger. Nun scheinen Ziviltechniker*innen trotz steigender Kosten ein zweites Mal zum Handkuss zu kommen. "Baumeister*innen- oder Ingenieur*innen-Büros unterscheidet in ihren Mehrkosten wohl nichts von Ziviltechniker*innen-Büros. Die einen werden jedoch gefördert, die anderen aber nicht. Das liegt einzig an ihrer Kammerzugehörigkeit und diese sachlich ungerechtfertigte Ungleichbehandlung muss beendet werden", kritisiert Daniel Fügenschuh, Präsident der Bundeskammer der Ziviltechniker:innen das Vorgehen des Wirtschaftsministeriums scharf.

Der Dachverband der Kammern der Freien Berufe, die Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs, ist daher bereits auf der Suche nach Mitgliedern, um eine Klage einbringen zu können. Denn Freie Berufe werden bei vielen Förderungen und Zuschüssen ausgenommen.

Bei gleichen Steuern, gleiche Förderungsrechte

Über den Grund der neuerlichen Benachteiligung kann derzeit nur spekuliert werden. Mit Verblüffung haben die Freiberufler*innen jedoch den Medien entnommen, dass das Wirtschaftsministerium davon ausgehe, Freiberufler*innen würden keine Umsatzsteuer zahlen und keine ÖNACE-Einstufung, eine nationale wirtschaftsstatistische Klassifikation für eine vereinfachte Abwicklung der Auszahlungen haben. "Die Unwissenheit des Wirtschaftsministeriums betreffend Freiberufler*innen ist bestürzend",beklagt Fügenschuh. Denn Ziviltechniker*innen sind selbstverständlich von der ÖNACE-Einstufung erfasst. Sie trifft ebenso wie alle anderen Unternehmen und Gewerbe auch die Umsatzsteuerpflicht. Da die Freiberufler*innen die gleichen Steuern und Abgaben, wie alle anderen Unternehmer*innen zahlen, fordert Fügenschuh daher auch den gleichen uneingeschränkten Zugang zu Förderungen.

Forderung nach gleichbehandelnder Förderpolitik

Auch Rudolf Kolbe, Präsident der Freien Berufe Österreichs, sieht keine sachlich gerechtfertigte Grundlage für eine Diskriminierung: "Die Belastung mit den hohen Energiekosten ist für alle gleich. Daher muss bei der Bezuschussung der Energiekosten für uns Freien Berufe das Gleiche gelten wie für Betriebe mit Zugehörigkeit zur Wirtschaftskammer".

Für Kolbe ist der neuerliche Ausschluss von Freiberufler*innen von allgemeinen Förderungen eine nicht tolerierbare Ausgrenzung, die beendet werden muss. Gleichzeitig hält er auch mit seiner Verärgerung über die Ignoranz gegenüber systemrelevanten Dienstleistern der Freien Berufe mit Kammerzugehörigkeit nicht hinter dem Berg. "Die etwas mehr als 87.000 Freiberufler*innen Österreichs sind ebenso ein wesentlicher Faktor in der Schaffung von Arbeitsplätzen", so Kolbe. Er erwartet und fordert deshalb von der Regierung statt fadenscheiniger Ausschließungsgründe eine echte Partnerschaft, die sich durch eine gleichbehandelnde Förderpolitik für alle Berufsstände und -gruppen im Sinne einer fair gestalteten Wirtschaftspolitik auszeichnet.

Wirtschaftsfaktor Freie Berufe in Österreich

85.811 Mitglieder
60.000 Kleinunternehmen
175.000 Beschäftigte

(Stand 31.12.2021)

Die Ausübung eines Freien Berufes setzt eine akademische Ausbildung mit einer bestimmten Praxiszeit voraus. Angehörige Freier Berufe erbringen geistige, planerische und maßgeschneiderte Diensteistungen. Zu den Freien Berufen in Österreich zählt neben den Ziviltechniker*innen auch Ärzt*innen, Apotheker*innen, Notar*innen, Patentanwält*innen, Rechtsanwält*innen, Tierärzt*innen, Steuerberater*innen und Wirtschaftsprüfer*innen sowie Zahnärzt*innen.

www.freie-berufe.at