Energiekostenzuschuss 2

Energieförderung 2023 für alle Unternehmen fix

Energie
11.01.2023

Der Energiekostenzuschuss 1 für energieintensive Betriebe wurde bis Ende 2022 verlängert. Dazu kommt der Energiekostenzuschuss 2, der 2023 allen heimischen Unternehmen eine Energiekosten-Förderung ermöglicht.
Mit dem Energiekostenzuschuss 2 haben 2023 alle heimischen Unternehmen die Chance auf eine Energieförderung.
Mit dem Energiekostenzuschuss 2 haben 2023 alle heimischen Unternehmen die Chance auf eine Energieförderung.

Kurz vor Weihnachten wurde die Bundesregierung in Sachen Energiekosten-Unterstützung noch einmal aktiv. Präsentiert wurde die Verlängerung des Energiekostenzuschusses 1 für energieintensive Betriebe bis zum Ende des Jahres 2022 sowie der Energiekostenzuschuss 2, mit dem alle heimischen Unternehmen im Jahr 2023 in Sachen Energiekosten entlastet werden sollen.

Wie Wirtschaftsminister Martin Kocher bei der Pressekonferenz am 22. Dezember 2022 betonte, gehe es darum, die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Betriebe zu sichern, den Betrieben Planungssicherheit zu geben und den Wirtschaftsstandort in der Krise zu stärken. Alles Punkte, die von vielen Branchenvertretern schon längere Zeit gebetsmühlenartig aufgezeigt und angesprochen wurden.

Energiekosten brachten auch KMU in Bedrängnis

So hat sich unter anderem Renate Scheichlbauer-Schuster, Obfrau der WKÖ-Bundessparte Gewerbe und Handwerk, seit Monaten für eine Energiepreisbremse stark gemacht. Denn durch die Kostenexplosion bei Energie wurde es auch für viele klein- und mittelständische Betriebe in Österreich eng. Durch die Strom- und Gaspreisbremse in Deutschland, die auch die Wirtschaft mit einschließt, stand für viele Gewerbe- und Handwerksbetriebe auch die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem wichtigsten Absatzmarkt auf dem Spiel. "Die Handwerk- und Gewerbebetriebe, die insgesamt rund die Hälfte aller Betriebe in Österreich ausmachen, stehen vor unbewältigbaren Hürden", warnte Scheichelbauer-Schuster noch einmal Mitte Dezember 2022. Die Mehrkosten für Energie könnten die Betriebe weder aus den finanziellen Reserven bestreiten, noch auf die Konsumentinnen und Konsument überwälzen. Viele Betriebe in der Sparte sind Exporteure oder Zulieferer für deutsche Firmen, die ohne vergleichbare Hilfen nicht mit den deutschen Mitbewerbern mithalten können. Was schlussendlich die Gefahr erhöht, dass etliche Betriebe um enorm viele Aufträge umfallen.

Höhere Überlebenschancen der Betriebe

Dementsprechend hoch war die Erleichterung, dass die Regierung noch zwei Tage vor Weihnachten die Eckpunkte für den neuen Energiekostenzuschuss, bei dem es insgesamt fünf Förderstufen gibt, bekannt gegeben hat. Für die meisten Betriebe im Bereich Gewerbe und Handwerk wird die Stufe 1 des Energiekostenzuschusses 2 zum Tragen kommen, erwartet Scheichelbauer-Schuster. Der wesentliche Faktor dabei ist, dass in den ersten beiden Förderstufen auf das Kriterium Energieintensität verzichtet wurde und darüber hinaus in der Stufe 1 nun auch weitere Energiearten förderfähig sind. "Auch im kommenden Jahr werden die Unternehmen drastisch höhere Energiekosten verkraften müssen, aber durch die Ausweitung der Unterstützung steigt die Chance, dass die Betriebe im Gewerbe und Handwerk überleben können."

Die neuen Energieförderungen im Überblick

Energiekostenzuschuss 1:

Der ursprüngliche Förderzeitraum des Energiekostenzuschusses 1 für energieintensive Unternehmen betrug Februar 2022 bis September 2022. Dieser Förderzeitraum wird nun bis Ende Dezember 2022 verlängert. Für das 4. Quartal wird es eine eigene Antragsphase geben. Neu im letzten Quartal 2022 ist auch die Förderung von Dampf in der ersten Stufe.

Energiekostenzuschuss 2:

  • Pro Unternehmen sind für 2023 Zuschüsse von 3.000 Euro bis 150 Millionen Euro möglich
  • Förderzeitraum: 1. Jänner bis 31. Dezember 2023
  • Es gibt fünf Förderstufen
  • In der ersten beiden Stufen (bis zu einer Fördersumme von 4 Millionen Euro) entfällt die Voraussetzung des Nachweises einer Mindest-Energieintensität.
  • In der Stufe 1 wird gegenüber dem Energiekostenzuschuss 1 die Förderintensität von 30 auf 60 Prozent verdoppelt und in der Stufe 2 von 30 auf 50 Prozent erhöht.
  • In der Stufe 1 werden folgende Energieformen gefördert: Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl.
  • In den Stufen 3, 4 sowie 5 gibt es weitere Einschränkungen, beispielsweise hinsichtlich der Gewinne
  • Förderbedingung ist eine Beschäftigungsgarantie, analog zur deutschen Regelung, bis Ende 2024
  • Für geförderte Unternehmen gibt es eine Einschränkung bei Bonuszahlungen und Dividenden
  • Bei lagerfähigen Energien wird die Förderung einer Bevorratung ausgeschlossen.

Die genauen Vorgaben für die jeweiligen Förderstufen des Energiekostenzuschusses 2 sind im Stufenplan des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft aufgelistet.

Wie schon bei der ersten Phase des Energiekostenzuschusses 1 werden die Anträge beider Energie-Förderungen über den Fördermanager der aws (Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft) erfolgen. Genauere Details bezüglich der Einreichung sind bis dato aber noch nicht bekannt, die Anwendungsrichtlinie dafür fehlt noch.

Stufenplan der einzelnen Förderstufen des Energiekostenzuschusses 2
Stufenplan der einzelnen Förderstufen des Energiekostenzuschusses 2