Energiekostenzuschuss
Große Hilfe oder Tropfen auf dem heißen Stein?
Lange ersehnt, oft gefordert, endlich da: Die Bundesregierung hat am 28. September 2022 den Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen vorgestellt. Statt der im Juli beschlossenen 450 Millionen Euro, sind es jetzt 1,3 Milliarden Euro geworden. Die Förderungen, für die es einen vierstufigen Förderplan gibt, sind jedoch an verschiedene Auflagen gebunden. Zusätzlich gaben Energieministerin Leonore Gewessler, Kanzler Karl Nehammer, Vizekanzler Werner Kogler und Wirtschaftsminister Martin Kocher bekannt, dass an einem Pauschalfördermodell für Kleinst- und Kleinbetriebe, die die Kriterien für den Energiekostenzuschuss nicht erfüllen, gearbeitet wird.
Dringend notwendige Fördermaßnahmen
Seit Monaten hängt über den heimischen Unternehmen das Damoklesschwert der hohen Energiepreise. Ebenso lange haben Branchenvertreter und Experten auf die prekäre Situationaufmerksam gemacht. Mittlerweile sind die Energiekosten auf exorbitante Höhen geklettert und die Betriebe fürchten einerseits um ihre Wettbewerbsfähigkeit, anderseits um ihre Existenz. Selbst Fiskalrat Christoph Bedelt, Österreichs oberster Schuldenwächter, sprach sich kürzlich aufgrund der Fortdauer der Krise für eine Energiekostenunterstützung bei Betrieben aus.
Es war daher allerhöchste Zeit, dass die Regierung nach wochenlangem Feilschen um Treffsicherheit und Heiz-Schwammerl, die dringend notwendigen Unterstützungsmaßnahmen vorstellte, mit denen "die Wirtschaft am Laufen gehalten werden soll", wie Nehammer bei der Pressekonferenz erklärte. Denn wenn die Situation unbeeinflusst bleibt, das betonte Vizekanzler Werner Kogler in seiner Rede, kann das zum Verschwinden ganzer Wirtschaftszweige führen. Der Förderzeitraum ist zwar fürs Erste auf Februar bis September 2022 beschränkt, eine Verlängerung sei aus Sicht der Regierung jedoch grundsätzlich möglich.
Stufenplan und Kriterien des Energiezuschusses
Den Zuschuss können energieintensive Unternehmen beantragen, deren jährliche Energiekosten sich auf mindestens 3 Prozent des Produktionswertes bzw. Umsatzes belaufen. Die 3 Prozent beziehen sich auf den letztgültigen Jahresabschluss von 2021 oder auf den Förderzeitraum Februar bis September 2022. Ausgenommen von den Eingangskriterien sind Betriebe bis maximal 700.000 Jahresumsatz.
Stufe 1: Förderung der Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe mit 30 % der Preisdifferenz zum Vorjahr; Zuschuss: ab 2.000 Euro
Stufe 2: Förderung von 70 % des Vorjahresverbrauchs von Strom und Erdgas mit maximal 30 % (wenn sich die Energiepreise zumindest verdoppelt haben); Zuschuss: maximal 2 Mio. Euro
Stufe 3: Dafür ist der zusätzliche Nachweis von Betriebsverlusten aufgrund der hohen Energiekosten notwendig; Zuschuss: maximal 25 Mio. Euro
Stufe 4: Nur für ausgewählte, energieintensive Branchen wie beispielsweise Stahlhersteller, Zementproduzenten, Glashersteller; Zuschuss: maximal 50 Mio. Euro
Abgewickelt wird der Zuschuss im Auftrag des BM für Arbeit und Wirtschaft von der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws), der Förderbank des Bundes.
Das dicke Ende kommt 2023
Für die Wirtschaft insgesamt ist der endlich fixierte Energiekostenzuschuss ein wichtiges Signal. WKÖ-Präsident Harald Mahrer und WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf sind sich der Bedeutung bewusst, sehen das was jetzt am Tisch liegt jedoch nur als dringende notwendige Ersthilfe. Aus ihrer Sicht ist klar, dass dies nur der Anfang einer Reihe von Unterstützungsmaßnahmen sein kann. Denn ein Ende der Energiekrise sei derzeit nicht in Sicht. "Sollten die Hilfen nicht reichen, muss auf jeden Fall nachgebessert werden", betont die WKÖ-Spitze.
Ähnlich sieht das Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau des Bereichs Gewerbe und Handwerk, für die der Energiekostenzuschuss ein positiver, erster Schritt ist. Immerhin ist die Regierung dem Vorschlag gefolgt, dass energieintensive Betriebe mit mehr als 700.000 Euro Jahresumsatz in der Förderstufe 1, die für die meisten Gewerbe- und Handwerksbetriebe relevant ist, die Energie-Intensität wahlweise auch am Produktionswert nachweisen können. Doch auch sie ist davon überzeugt, dass sich die Probleme nach der ersten Förderperiode nicht erledigt haben werden: "Es kann leider keine Entwarnung geben. Aufgrund der Laufzeit der Energieverträge kommt für viele Betriebe das dicke Ende im Lauf des Jahres 2023".
Auf lange Sicht kein Auslangen
Noch klarer formuliert es Kärntens WK-Präsident Jürgen Mandl, der ebenfalls nicht daran glaubt, dass die betroffenen Unternehmen mit dem jetzigen Energiekostenzuschuss á la longue das Auslangen finden werden. Die Wirtschaft brauche für die weitere Planungssicherheit "auch ab Oktober bis in den nächsten Sommer hinein einen entsprechenden Energiekostenzuschuss". Und warnt: "Wenn die Prognosen stimmen und die EU nicht schnell eine Lösung zur Preisbildung auf dem Strommarkt findet, wird sich die Situation angesichts der dramatischen Entwicklung weiter zuspitzen".
Große Bedenken hat auch Georg Knill, Präsident der Industriellenvereinigung. Er geht davon aus, dass die 1,3 Milliarden Euro auf keinen Fall reichen werden, damit würde nur ein Bruchteil der Steigerungen kompensiert werden. Aufgrund der massiv gestiegenen Energiekosten hat Knill deshalb schon im Vorfeld gefordert, dass die Förderungen auf 2,5 Milliarden Euro ausgeweitet werden sollten. "Laut einer Analyse unseres Chefökonomen haben die durchschnittlichen Energiekosten dieses Jahr den zweieinhalbfachen Jahresgewinn ausgemacht. Dass das auf die Substanz der Unternehmen geht, ist offensichtlich". Beim Gaspreis, der vor allem für die Industriebetriebe von Bedeutung ist, hofft der IV-Präsident, dass die Preisspitzen auf europäischer Ebene geglättet werden. Viele Produkte könnten trotz des schwachen Euros nicht mehr exportiert werden, da die Kosten zu hoch seien. Doch nicht nur in Brüssel seien politische Entscheidungen gefragt, auch Österreich müsse an Alternativen arbeiten. "Als Interessensvertretung fällt es uns nicht leicht Markteingriffe zu fordern – aber die Industrie steht auf dem Spiel", appelliert Knill.
Vorgaben und Auflagen zur Förderung:
Mit dem Energiekostenzuschuss werden Energie-Mehrkosten im Zeitraum von 1. Februar bis 30. September 2022 gefördert.
- Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden. Dieser muss alle förderbaren Energieformen umfassen.
- Die Registrierung im aws Fördermanager wird von Ende Oktober bis Mitte November möglich sein.
- Die formale Antragseinreichung ist ab Mitte November 2022 möglich.
- Eine Steuerberatung muss bestätigen, dass die Förderkriterien erfüllt sind, damit es zu keiner Doppel- und Überforderung kommt. Dabei geht es auch um die Einstufung als energieintensives Unternehmen sowie um die Bestätigungen von Energiemengen und Mehr-Aufwendungen.
- Bis Ende März müssen Energiesparmaßnahmen im Bereich der Beleuchtung und Heizung im Außenbereich gesetzt werden.
- Der Innen- und Außenbereich von Geschäften, auch Gebäudefassaden, Schaufenster und Werbeanlagen, dürfen zwischen 22 Uhr oder Betriebsschluss und 6 Uhr in der Früh nicht beleuchtet werden.
- Heizungen im Außenbereich von Betrieben müssen ausgeschaltet werden.
- Türen von Geschäften dürfen nicht dauerhaft offen gehalten werden.
- Im Jahr 2022 darf an Vorstände und Manager kein Bonus oder nicht mehr als die Hälfte des Vorjahres-Bonus ausgezahlt werden.
- Alle Förderungen werden ab einer Zuschusshöhe von 10.000 Euro offengelegt.