Steuern

Kalte Progression wird endlich abgeschafft

Finanzen
13.10.2022

Von: Redaktion Handwerk + Bau
Im Anschluss an die Budgetrede von Finanzminister Magnus Brunner am 12. Oktober wurde im Nationalrat die Abschaffung der kalten Progression mehrheitlich beschlossen.
Steuerlast

Gestimmt wurde somit für den Gesetzesentwurf zur Abschaffung der schleichenden Steuererhöhung vulgo kalte Progression, das sogenannte Teuerungs-Entlastungspaket Teil II. Auch der Fristverlängerung zur Antragstellung für den Energiekostenausgleich bis 31. Oktober wurde zugestimmt. 

Umsetzung durch Anhebung der Tarifstufen

Entgegengewirkt werden soll der schleichenden Steuererhöhung durch höhere Steuerklassen bei Lohnerhöhungen mittels folgender Maßnahmen: Die Einkommensteuertarife werden jährlich automatisch um zwei Drittel der Inflationsrate angepasst, Einkünfte im Umfang des verbleibenden Drittels nach sozialökonomischen Parametern weiter entlastet, die Besteuerungsgrenzen in der Land- und Forstwirtschaft werden erhöht und der Dienstgeberbeitrag von 3,9 auf 3,7 Prozent gesenkt. Für 2023 ist eine automatische Anhebung der Einkommensgrenzen im Lohn- und Einkommensteuerrecht um 3,46 Prozent vorgesehen, wobei den beiden untersten Tarifstufen eine außertourliche Anhebung um insgesamt 6,3 Prozent zur Abfederung der aktuellen Teuerung zugute kommt. Berechnungen gehen im nächsten Jahr von 1,85 Milliarden Euro weniger Steuerlast für die Bevölkerung aus, 2024 von bereits 4,38 Milliarden Euro Entlastung. Weiters wird das variable Entlastungsdrittel dafür genutzt, verschiedene Absetzbeträge wie den Alleinverdienerabsetzbetrag und den Pensionistenabsetzbetrag um die volle Inflationsrate von 5,2 Prozent (statt 3,46 Prozent) anzuheben.

150 Euro-Energiegutschein: Antragsmöglichkeit verlängert

Mehr Personen sollten die Möglichkeit haben, vom Energiekostenausgleich zu profitieren, wird der Initiativantrag der Koalitionsparteien auf Verlängerung der Einreichfrist begründet. Nach derzeitiger Rechtslage konnten die Gutscheine zum Energiekostenausgleich in der Höhe von 150 Euro nur bis Ende August bei einem Stromanbieter eingereicht werden. Neben der Verlängerung der Einreichfrist bis Ende Oktober 2022 wird auch die Frist für die Vorlage der Daten zur Einlösung auf 31. März 2023 verschoben. 

(ck)