Mega-Förderung für Klimaneutralität
Österreich hat seine Neutralität jetzt sozusagen - gesetzlich festgeschrieben - um das Klima erweitert. Mit dem "Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz" soll der Ausbau erneuerbarer Energieträger in Österreich vor dem Hintergrund des Pariser Klimaschutzabkommens weiter vorangetrieben werden. Ziel ist es, den heimischen Stromverbrauch ab dem Jahr 2030 zu 100% aus erneuerbaren Energiequellen abzudecken und Österreich bis 2040 klimaneutral zu machen. Umweltministerin Leonore Gewessler sprach in diesem Sinn von "einem großen Tag für den Klimaschutz".
Konkret sieht das Gesetzespaket unter anderem vor, in den kommenden Jahren bis zu einer Milliarde Euro pro Jahr an Förderungen für umweltfreundliche Stromerzeugung bereitzustellen, wobei neben maßgeschneiderten Marktprämien für die einzelnen Energieträger wie Photovoltaik und Windkraft auch Investitionszuschüsse, etwa für die Umrüstung von Anlagen oder die Erweiterung von Stromspeichern, in Aussicht genommen sind. Zudem werden auch erneuerbares Gas und Wasserstoff in das Förderregime aufgenommen und regulatorische Freiräume ("Sandboxes") zur Förderung innovativer Ansätze festgelegt.
Geschaffen werden mit der Sammelnovelle darüber hinaus gesetzliche Grundlagen für private - nicht vorrangig gewinnorientierte - Energiegemeinschaften. Damit sollen Privathaushalte und kleine Betriebe motiviert werden, selbst Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu erzeugen und zu begünstigten Konditionen mit anderen Teilnehmern der Gemeinschaft zu teilen. Ebenso gehören die Erstellung eines integrierten österreichischen Netzinfrastrukturplans, die Überarbeitung der Herkunftskennzeichnung für Strom und Gas, die Einrichtung einer EAG-Förderabwicklungsstelle, ein vereinfachter Netzzugang für Ökostromanlagen sowie die Vorschreibung eines "Dekarbonisierungspfads" zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energie bzw. von Abwärme im Bereich der Fernwärme- und Fernkälteversorgung zum umfangreichen Paket.
Entlastung sozial schwacher Haushalte
Sozial schwache Haushalte werden jedoch durch die mit der Stromrechnung vorgeschriebene Ökostrom-Pauschale nicht übermäßig belastet. So sind künftig mehr Haushalte als bisher zur Gänze von der Abgabe befreit, wobei als maßgebliches Kriterium die GIS-Gebührenbefreiung festgelegt ist. Zudem wurde für weitere einkommensschwache Haushalte ein Kostendeckel von 75 Euro zulasten der übrigen Endverbraucher verankert. Übersteigen die Kosten der Ökostrom-Pauschale 100 Euro pro Haushalt, müssen auch Unternehmen anteilig mitzahlen.
In einigen Punkten adaptiert wurden außerdem die Förderbestimmungen. So sollen Förderabschläge für Photovoltaik-Anlagen auf nicht versiegelten Flächen zur Gänze entfallen können, wenn es möglich ist, die betroffenen Flächen mit nur geringfügigen Beeinträchtigungen weiterhin landwirtschaftlich zu nutzen. Ähnliche Privilegien gelten für Deponieflächen und Bergbaugebiete. Überdies wird die Möglichkeit geschaffen, Förderungen an ökosoziale Kriterien wie faire Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten oder eine regionale - europäische - Wertschöpfung bei Komponenten zu knüpfen. Weitere Änderungen betreffen die - beschränkte - Einbeziehung von Energiegemeinschaften in das Marktprämienmodell, Investitionszuschüsse für Biogas- und Wasserstoffanlagen, den integrierten Netzinfrastrukturplan und Fragen der Preistransparenz.
Darüber hinaus ist vorgesehen, die bestehende Warteliste bei Förderansuchen im Fernwärmebereich abzubauen, was die Bereitstellung von rund 100 Mio. Euro an Fördermittel zur Folge hat. Außerdem werden in den nächsten zehn Jahren jährlich bis zu 30 Mio. Euro für einen weiteren Ausbau des Fernwärme- und Fernkältenetzes bzw. für Dekarbonisierungsmaßnahmen in diesem Bereich zur Verfügung gestellt und die Fernwärmeförderung in das Umweltförderungsgesetz integriert.
(ck)