Schwellenwerteverordnung

Schwellenwerte: Verlängerung längst überfällig

Vergabe
03.05.2023

Mit 30. Juni 2023 endet die derzeit gültige Schwellenwerteverordnung. Die Wirtschaftskammer macht sich für eine Verlängerung und Anpassung der Verordnung stark. Gibt es keine Fortsetzung, sinken die Grenzen für Direktvergaben öffentlicher Auftraggeber drastisch.
Durch die Schwellenwerteverordnung haben besonders kleine, regionale Betriebe die Chance, sich rasch und ohne viel bürokratischen Aufwand um Aufträge der öffentlichen Hand zu bewerben.
Durch die Schwellenwerteverordnung haben besonders kleine, regionale Betriebe die Chance, sich rasch und ohne viel bürokratischen Aufwand um Aufträge der öffentlichen Hand zu bewerben.

Bis 31. Dezember 2022 konnten Bund, Länder und Gemeinden durch die Schwellenwerteverordnung Aufträge im Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich bis zu einem Wert von 100.000 Euro netto direkt an Unternehmen vergeben. Darüber hinaus war damit auch das "nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung" mit drei Unternehmen im Baubereich bis zu einer Million Euro zulässig.

Mit 7. Februar 2023 trat dann die neue Schwellenwerteverordnung (BGBI II 34/2023) in Kraft, mit den gleichen Kriterien wie die Vorgängerreglung, die bis Ende 2022 gültig war. Jedoch mit einem entscheidenden Unterschied: Sie gilt nur bis 30. Juni 2023

Dringende Forderung nach Verlängerung

Die Wirtschaftskammer, die Bundeländer sowie der Städte- und Gemeindebund fordern deshalb von der Bunderegierung die Schwellenverordnung für Auftragsvergaben zu verlängern und die Werte, aufgrund der hohen Inflation, anzuheben.

Ohne einer entsprechenden Verlängerung der Verordnung würden nämlich ab 1. Juli 2023 wieder die Schwellenwerte des Bundesvergabegesetzes von 2018 zur Anwendung kommen. Dadurch wäre für öffentliche Auftraggeber eine Direktvergabe von Aufträgen nur mehr bis zu einem Auftragswert von 50.000 Euro möglich. Und Bauaufträge im "nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung" dürften nur mehr bis zu einem Auftragswert von 300.000 Euro vergeben werden.

Ohne Verordnung geringere Investitionen

Dass es Anfang Mai noch immer keine Verlängerung gibt, löst Unruhe aus. "Diese Vorgehensweise sorgt sowohl bei den öffentlichen Auftraggebern als auch bei unseren Betrieben für große Unsicherheiten und bewirkt somit geringere Investitionen", berichtet Wolfgang Ecker, Präsident der Wirtschaftskammer Niederösterreich. Er verweist gleichzeitig auf die Zeit ohne innerstaatliche Verordnung zwischen 1. Jänner und 6. Februar 2023, in der die Unsicherheit bei den Unternehmen sehr groß war und viele Projekte nicht gestartet wurden. "Das gilt es mit einer raschen und langfristigen Lösung zu verhindern", betont Ecker.

Außerdem würde das Auslaufen der Schwellenwerteverordnung zusätzlich einen enormen administrativen Aufwand bedeuten. "Wenn zukünftig wieder bei fast jeder öffentlichen Auftragsvergabe ein strengeres Vergaberecht droht, würde wieder weniger und langsamer gebaut werden", so der WKNÖ-Präsident. Das wäre seiner Meinung nach in der aktuellen wirtschaftlichen Situation für Österreich und die Wirtschaft im internationalen Wettbewerb kontraproduktiv.

Schwellenwerte absolut realitätsfremd

Unterstützt wird die Forderung nach einer raschen Verlängerung der Schwellenwerteverordnung auch von Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der WKÖ. "Gerade der Bau ist unsere Konjunkturlokomotive und zieht viele vor- und nachgelagerte Branchen mit. Gerade jetzt gerät die Baukonjunktur durch schwierige Finanzierungsbedingungen massiv unter Druck. Da ist es wichtig, dass Aufträge der öffentlichen Hand nicht durch fehlende Planungssicherheit verzögert werden", gibt sie zu bedenken.

Zudem seien die Schwellenwerte seit 2009 nicht wertangepasst worden. Da die EU-Schwellenwerte im Baubereich weit höher liegen, gebe es für Österreich einen Spielraum bei der Anhebung. Eine entsprechende Valorisierung würde die österreichischen Betriebe in der Region stärken und die Chancen von KMU bei öffentlichen Auftragsvergaben erhöhen, meint Scheichelbauer-Schuster. Klare Worte kommen diesbezüglich auch von Wolfgang Ecker: "Die Werte von damals entsprechen längst nicht mehr der Realität. Im Sinne der regionalen Wirtschaft, im Interesse des Klimaschutzes und unter Berücksichtigung der allgemeinen Teuerung sind die Schwellenwerte dringend zu erhöhen".