Biomasse-Verband begrüßt EAG-Entwurf
"Das vorgelegte Paket ist begrüßenswert und setzt wichtige Eckpfeiler für die Energiewende, auch dank des Einsatzes von Elisabeth Köstinger und Magnus Brunner für die Biomassenutzung“, erklärt Franz Titschenbacher. "Ob sich das EAG positiv auf die Branche auswirken wird, hängt maßgeblich von der Ausgestaltung der Details ab. Hierzu muss während der Begutachtung noch deutlich nachgebessert werden. Zusätzlich fehlt die Ausgestaltung des erneuerbaren Gasausbaues."
Marktprämie für Biomasseanlagen
Im EAG wurde der Neubau von Anlagenkapazitäten von zumindest 30 MWel Biomasse-KWK-Anlagen im Jahr festgelegt. Bis 2030 sollen 1 TWh Strom aus Biomasse zusätzlich erzeugt werden. Die Hälfte davon soll im Kleinanlagenbereich unter 0,5 MWel erfolgen. Für Bestandsanlagen soll die Fördermöglichkeit auf 30 Jahre erhöht und alle bestehenden Anlagen in das EAG übernommen werden.
Für Altanlagen wird generell eine Schadholzklausel gelten, und für Entnahmekondensationsturbinen wird ein erreichbares Effizienzkriterium definiert. Die größte Änderung ist aber, dass mit dem EAG vom bisherigen Tarifsystem abgerückt wird und bei der Biomasse auf ein gleitendes Marktprämiensystem umgestellt wird.
Das System der gleitenden Marktprämien hat laut Biomasse-Verband zwar den Vorteil, dass Betreiber höhere Erlöse erzielen könnten. Aber der Nachteil soll sein, dass die Betreiber den Strom selbst verkaufen müssen und damit auch das Risiko steigt. Zudem soll die anzulegende Marktprämie bei Anlagen über 500 kWel mittels Ausschreibungen ermittelt werden, was vom Österreichischen Biomasse-Verband abgelehnt wird. Diese Grenze müsse auf über 5 MWel erhöht und wie bei der Windkraft erst mit 2023 eingeführt werden. Für Grünes Gas wurden die Regierungsziele laut ÖBMV nicht umgesetzt. Der Ausbauplan von erneuerbarem Gas wurde verschoben. Der Biomasse-Verband wird sich in die Begutachtung jedenfalls einbringen.