Corona: Kein genereller Baustopp verordnet
Baustopp oder nicht? In den letzten Tagen herrschte große Unsicherheit in der Baubranche. Während Baufirmen wie z.B. Strabag und Porr ihre Baustellen still legten und auch Auftraggeber die Arbeiten zum Teil stoppen ließen, wurde andererorts weiter gebaut. Interessenvertretungen und Unternehmen appellierten an die Regierung, eine klare und für alle verbindliche Vorgangsweise zu verordnen. Die Gewerkschaft Bau-Holz forderte einen generellen Baustopp zum Schutz der Mitarbeiter.
Es darf gebaut werden
Die am 20.3. in Kraft getretene Novelle der Covid-Maßnahmengesetz-Verordung bringt jedoch nur bedingt Klarheit. Laut Novelle bleibt das Arbeiten auf Baustellen nach wie vor erlaubt, sofern eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllt ist, wie die Geschäftsstelle Bau in einem Rundschreiben an ihre Mitglieder informiert:*
- Kann der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden, sind die Arbeiten zulässig (dies gilt bereits seit 16.3.).
- NEU IST FOLGENDE BEDINGUNG: Kann der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden, sind diese Arbeiten nur zulässig, wenn entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen werden (dies gilt erst seit 20.3.).
Wie genau die „entsprechenden Schutzmaßnahmen“ aussehen sollen, wurde bislang von Behördenseite noch nicht konkretisiert. Dem Vernehmen nach waren darunter beispielsweise Atemschutzmasken, Schutzbrillen und Arbeitshandschuhe zu verstehen. Dazu sollen Guidelines erstellt werden.
Am Montagnachmittag (15.30 Uhr) beraten die Bausozialpartner mit Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne), was die Restriktionen für die Baubranche bedeuten. Thema des Gipfeltreffens seien "Maßnahmen betreffend Schutz für Arbeiter auf Baustellen", so Josef Muchitsch, Chef der Gewerkschaft Bau-Holz. Es gehe dabei nicht nur um die Mitarbeiter von Baufirmen, sondern auch um Elektriker, Installateure und andere Handwerker.