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Signa Holding meldet Insolvenz an

Signa
29.11.2023

Die Signa Holding des Immobilieninvestors René Benko hat einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eingebracht. Laut KSV1870 ist noch nicht einschätzbar, "ob weitere Gesellschaften folgen werden". 390 österreichische Unternehmen würden mit Signa in Zusammenhang stehen.

Die Signa Holding GmbH des Immobilieninvestors René Benko hat am Mittwoch, den 29. November, am Handelsgericht Wien einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Form eines Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung eingebracht. Die Bemühungen um zusätzliche Investorengelder zur außergerichtlichen Sanierung sind damit gescheitert.

Ziel ihres Antrags, so die Signa in einer Presseaussendung, "ist die geordnete Fortführung des operativen Geschäftsbetriebs im Rahmen der Eigenverwaltung und die nachhaltige Restrukturierung des Unternehmens". Der Signa-Konzern war durch die hohen Zinsen und den Anstieg Baukosten in wirtschaftliche Probleme geraten. "Trotz erheblicher Bemühungen in den vergangenen Wochen konnte die erforderliche Liquidität für eine außergerichtliche Restrukturierung nicht in ausreichendem Maße sichergestellt werden", heißt es in der Signa-Aussendung. "Gemeinsam mit dem zu bestellenden Sanierungsverwalter ist das Ziel, die weiteren Maßnahmen zur Fortführung des operativen Geschäftsbetriebs umzusetzen."

390 Gesellschaften

Als Grund für die wirtschaftliche Schieflage führt die Signa unter anderem an, "dass der Retailbereich – vorwiegend der stationäre Einzelhandel – in den letzten Jahren aufgrund externer Faktoren in Europa wirtschaftlich stark unter Druck geraten" sei. Die Investitionen in diesem Bereich hätten nicht den erwarteten Erfolg gebracht. Auch im Immobilienbereich hätten sich in den letzten Monaten externe Faktoren negativ auf die Geschäftsentwicklung ausgewirkt.

Der Kreditschutzverband von 1870 (KSV1870) verwies in einer Aussendung am Mittwoch auf die rechtlichen Details eines derartigen Insolvenzantrags. Demnach betrage die gesetzliche Mindestquote für ein solches Verfahren 30 Prozent innerhalb von zwei Jahren ab Annahme. Der Insolvenzantrag lag dem KSV1870 allerdings bisher noch nicht vor. Er konnte daher keine näheren Angaben zur konkreten Formulierung des Zahlungsvorschlages machen.

Der Signa-Konzern besteht aus mehreren Hundert Gesellschaften in verschiedenen Ländern. Die wechselseitigen Beteiligungen sind äußerst komplex. An der Signa Holding GmbH, die den Insolvenzantrag gestellt hat, sind folgende Gesellschafter beteiligt:

  • Supraholding GmbH & Co KG (im Besitz der Benko Stiftung): 54,94 Prozent
  • Haselsteiner Familien-Privatstiftung: 15,00 Prozent
  • Eugster/Frismag AG: 10,24 Prozent
  • Familie Benko Privatstiftung: 10,10 Prozent
  • Fressnapf Luxembourg GmbH: 4,46 Prozent
  • Ernst Tanner:  3,00 Prozent
  • AE Familienholding AG: 1,26 Prozent
  • SUPRA Assets GmbH: 1,00 Prozent

Laut KSV1870 ist die Signa Holding GmbH selbst direkt an 36 Kapitalgesellschaften in Österreich beteiligt. "Durch die komplexen Eigentums- und Stiftungskonstruktionen ist die mittelbare oder gegebenenfalls unmittelbare Möglichkeit der Einflussnahme auf einzelne Gesellschaften zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilbar", so der Kreditschutzverband. "Insgesamt stehen rund 390 österreichische Unternehmen in Zusammenhang mit Signa, wobei es sich großteils um Projektgesellschaften handelt."

Eine der wesentlichen Aufgaben des vom Handelsgericht Wien noch zu bestellenden Insolvenzverwalters ist nun, die Werthaltigkeit der direkten Beteiligungen der Signa Holding GmbH zu prüfen. Dazu der KSV 1870: "Aufgrund der Tatsache, dass die direkten Beteiligungen der Signa Holding GmbH wieder eine Vielzahl an Beteiligungen halten, ist das eine Herkulesaufgabe."

Da es in Österreich kein Konzerninsolvenzrecht gibt, bedeutet die bevorstehende Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Signa Holding GmbH nicht, dass über die Tochtergesellschaften ebenfalls automatisch Insolvenzverfahren eröffnet werden. Bei jeder Gesellschaft gilt es separat zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen. Hier steht auch die Geschäftsführung dieser Gesellschaften in der Pflicht, da Haftungsfolgen drohen, wenn Insolvenzanträge verspätet gestellt werden.

"Aus heutiger Sicht ist es seriös nicht einschätzbar, ob weitere Gesellschaften der ‚Signa-Gruppe‘ einen Insolvenzantrag stellen werden und es zu einem Dominoeffekt kommen wird", so Karl-Heinz Götze, MBA, Leiter Insolvenz beim Kreditschutzverband von 1870.

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