Förderoffensive

Sanierungsbonus verdreifacht

Thermische Sanierung
15.02.2024

Mit Jahresbeginn 2024 ist eine neue Förderoffensive für die thermische Sanierung von Wohngebäuden in Kraft getreten. Die Förderpauschalen des Bundes wurden dabei verdreifacht.

Neben einer deutlichen Anhebung der Förderungen für klimafreundliche Heizungssysteme steigt die maximale Förderhöhe für die thermische Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern von derzeit € 14.000 auf € 42.000, im mehrgeschossigen Wohnbau von € 100 /m2 auf € 300 /m2.
Generell sind folgende Sanierungsmaßnahmen förderungsfähig:

  • Dämmung der Außenwände 
  • Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
  • Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
  • Tausch oder Sanierung der Fenster und Außentüren

Die förderungsfähigen Kosten setzen sich aus den Kosten für das Material sowie für Planung und Montage zusammen. 
Es können nur Maßnahmen gefördert ­werden, für die Rechnungen von befugten Professionisten vorgelegt werden.

Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus

Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 15 Jahre sind. Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv-Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 40 % führen. Außerdem werden auch Einzelbauteilsanierungen gefördert.
Die Förderung beträgt je nach Sanierungsart zwischen € 9.000 und € 42.000. Bei Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen kann darüber hinaus ein Zuschlag gewährt werden. Es können maximal 50 % der gesamten förderungsfähigen Kosten gefördert werden.

Mehrgeschoßiger Wohnbau/Reihenhausanlage

Auch bei geförderten thermischen Sanierungen im mehrgeschoßigen Wohnbau ­sowie bei Reihenhausanlagen müssen die Gebäude älter als 15 Jahre alt sein. Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv Standard bzw. gutem Standard sowie der Austausch und die Sanierung der Fenster einer Wohnung im mehrgeschoßigen Wohnbau. 
Die Förderung beträgt bis zu € 300 pro m² Wohnnutzfläche. Bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen erhöht sich die Förderung auf bis zu € 525 pro m² Wohnnutzfläche.

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