Sanierungsoffensive 23/24
Mehr Geld und einfachere Abwicklung
Mit 3. Jänner 2023 startet die Sanierungsoffensive 2023/24 für Private - auch diesmal inklusive des Förderprogramms "raus aus Öl und Gas". Um das Förderungsangebot zielgerichteter und attraktiver zu gestalten, werden die Pauschalen für thermische Sanierungen und die Förderungssätze von 6.000 Euro auf max. 14.000 Euro. Angehoben. Zudem werden die Antragsfristen verlängert.
Thermische Sanierung im Detail
Mit dem Sanierungsscheck für Private werden thermische Einzelbaumaßnahmen im Ein-/Zweifamilienhaus oder Reihenhaus gefördert. Dies betrifft zum Beispiel die Dämmung von Außenwänden, der obersten Geschoßdecke, den Austausch von Fenstern oder Außentüren.
Neben der "umfassenden thermischen Sanierung (klimaaktiv oder guter Standard)" gibt es Förderangebote für eine Teilsanierung, bei der der Heizwärmebedarf um mindestens 40 Prozent reduziert werden muss.
Die maximale Förderung für die thermische Sanierung ist nach dem Grad des reduzierten Heizwärmebedarfs gestaffelt und beträgt maximal 14.000 Euro. Bei Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen kann darüber hinaus ein Zuschlag gewährt werden. Maximal 50 % der gesamten förderungsfähigen Kosten werden gefördert.
Mit der Erhöhung der Fördersumme nähert man sich nun langsam den 20.000 Euro an, die von den Baupakt-Partnern (GBH, FV Steine+Keramik, BI Bau und Global 2000) im Herbst gefordert wurden, um die Sanierungsquote signifikant zu steigern.
So geht's: Um Förderungen für thermische Sanierungsmaßnahmen in den kommenden zwei Jahren zu erhalten, ist die Registrierung unter www.umweltfoerderung.at notwendig. Registrierungen können ab 03.01.2023 so lange durchgeführt werden wie Budgetmittel zur Verfügung stehen, längstens jedoch bis 31.12.2024. Die Antragstellung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Registrierung durchgeführt werden.
"Raus aus Öl und Gas" im Detail
Im Rahmen von „Raus aus Öl und Gas" wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine klimafreundliche Technologie im privaten Wohnbau gefördert. Pro neuem Heizungssystem kann nur ein Förderungsantrag gestellt. Die Fördersumme beträgt für Ölheizungen 7.500 Euro und für Gasheizungen 9.500 Euro und ist mit 50 % der förderungsfähigen Kosten begrenzt.
Ergänzend kann weiterhin auch der Ortskernzuschlag (Fördersumme: 2.000 Euro) und der Solarbonus, bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage (Fördersumme: 1.000 Euro) beantragt werden.
Für mehrgeschoßige Wohnbauten und Reihenhausanlagen gelten andere Förderkriterien.
So geht's: Auch bei der Förderung für den Kesseltausch ist der erste Schritt die Registrierung unter www.umweltfoerderung.at (möglich ab 3.1.2023). Damit werden Fördermittel für das konkrete Ansuchen vorgemerkt. Nach erfolgreicher Registrierung können innerhalb von 12 Monaten die Nachweise und Rechnungen über die Inbetriebnahme der neuen Heizung hochgeladen werden.
(sm)
Tipp:
Die Bundesförderungen können mit Fördermaßnahmen aus den jeweiligen Bundesländern kombiniert werden.
Alle Informationen zum Sanierungsscheck und zum "Raus aus dem Öl"-Bonus 2023/24 finden Sie hier.