Sanierungsbonus neu
Verdreifachung der Förderung
Neben einer deutlichen Anhebung der Förderungen für klimafreundliche Heizungssysteme wurde mit 1.1.2024 die Förderhöhe für die umfassende Sanierung verdreifacht: Bei Ein- und Zweifamilienhäusern wurde die maximale Förderhöhe auf 42.000 Euro angehoben, im mehrgeschossigen Wohnbau von 100 Euro/m2 auf 300 Euro/m2.
Sanierungsbonus für Private für Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus
Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 15 Jahre sind. Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktivStandard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs von mind. 40 % führen. Außerdem werden auch Einzelbauteilsanierungen gefördert.
Die Förderung beträgt für Genehmigungen ab 1.1.2024 je nach Sanierungsart zwischen 9.000 Euro und 42.000 Euro. Bei Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen kann darüber hinaus ein Zuschlag gewährt werden. Es können max. 50 % der gesamten förderungsfähigen Kosten gefördert werden.
Einreichen können ausschließlich Privatpersonen. Anträge und Registrierungen können so lange eingereicht werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis zum 31.12.2024.
Förderungsfähige Maßnahmen:
- Dämmung der Außenwände
- Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
- Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
- Tausch oder Sanierung der Fenster und Außentüren
Detaillierte Informationen findet man hier.
Förderung der thermischen Gebäudesanierung für Betriebe
Bei der thermischen Sanierung von Betriebsgebäuden gibt es zwei Varianten der Fördermaßnahmen:
1: Umfassende Sanierungen sowie Fassaden- und Dachbegrünungen
2: Einzelmaßnahmen
Umfassende Sanierungen, Fassaden- und Dachbegrünungen
Gefördert werden Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von überwiegend betrieblich genutzten Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind. Darüber hinaus werden auch Dach- und Fassadenbegrünungen bei gleichzeitiger umfassender Sanierung oder an sanierten Bestandsgebäuden in Ortskernen gefördert.
Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Die Förderungshöhe ist abhängig von der Gebäudegröße und Sanierungsqualität beziehungsweise der begrünten Gebäudefläche, und kann abhängig von der Unternehmensgröße bis zu 50 % der förderungsfähigen Kosten betragen.
Förderungsfähige Kosten:
Zur Förderung anerkannt werden die Leistungen, die zur Reduktion des Heizwärmebedarfs (gemäß Energieausweisen) erforderlich sind. Es werden Kosten für Material, Montage und Planung berücksichtigt. Dazu zählen unter anderem die folgenden Leistungen:
- Dämmung der Außenwände, der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches und der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
- Sanierung beziehungsweise Austausch der Fenster und Außentüren
- Freiwilliger Einbau von Lüftungsgeräten mit Wärmerückgewinnung
- Außenliegende Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes
Detaillierte Informationen findet man hier.
Einzelmaßnahmen
Gefördert werden Maßnahmen zur Dämmung der obersten Geschoßdecke, des Daches sowie die Sanierung bzw. der Austausch von Fenstern, Außentüren und Toren von betrieblich genutzten Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Die Förderung erfolgt nach Umsetzung der Maßnahmen und wird anhand der Fläche der sanierten Bauteile bestimmt. Die Förderung wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss in Form einer „De-minimis“-Beihilfe vergeben.
Was wird gefördert?
- Die Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
- Die Sanierung bzw. der Austausch von Fenstern, Dachflächenfenstern und Außentüren
Detaillierte Informationen findet man hier.
Sanierungsbonus neu
Alle Informationen zum Sanierungsbonus neu ab 2024 sowie die neuen Förderbestimmungen können auf hier heruntergeladen werden.