Projektbetreiber freuen sich über UVP-Novelle

Umweltschutz
30.10.2018

Von: Redaktion Bauzeitung
Die UVP-Gesetzesnovelle, nach der Umweltschutzorganisationen über zumindest 100 Mitglieder verfügen müssen, um berücksichtigt zu werden, soll den lähmenden Investitionsstau auflösen. 
Wer in  Österreich ein Großprojekt  wie das Murkraftwerk plant, braucht einen langen Atem. Mit der Novelle des UVP-Gesetzes will die türkis-blaue Regierung die sich oft Jahrzehnte lang hinziehenden UVP-Verfahren beschleunigen.
Wer in Österreich ein Großprojekt wie das Murkraftwerk plant, braucht einen langen Atem. Mit der Novelle des UVP-Gesetzes will die türkis-blaue Regierung die sich oft Jahrzehnte lang hinziehenden UVP-Verfahren beschleunigen.

Der Nationalrat hat kürzlich die Novelle des UVP-Gesetzes beschlossen. Danach sollen künftig nur noch NGOs mit mindestens 100 Mitgliedern Parteistellung in einem UVP-Verfahren erhalten. Dass NGOs ihre Daten offenlegen müssen – wie es im ursprünglichen Abänderungsantrag hieß −, wurde im endgültigen Beschluss im Nationalrat aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken dagegen entschärft. Stattdessen soll eine eidesstattliche Erklärung durch einen Vereinsvorstand, Wirtschaftsprüfer oder Notar ausreichen. Aufrecht bleibt, dass Anrainer, Bürgerinitiativen oder Umweltorganisationen in Zukunft neue Erkenntnisse oder Tatsachen in einem UVP-Verfahren nach der mündlichen Verhandlung nicht mehr einbringen dürfen. 

Welle der Kritik

„Der jetzige Vorstoß ist der Höhepunkt einer langen Serien von ­Angriffen auf den Umweltschutz“, so Greenpeace-Geschäfts­führer Alexander Egit angesichts der Novelle. Im Falle eines Ausschlusses aus einem UVP-Verfahren hat er bereits ankündigt, rechtliche Schritte zu ergreifen. Kritik übt auch Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbands: „Dass im Gegensatz zum ursprünglichen Abänderungsantrag nun keine Offenlegung der Mitgliederdaten an die Behörde verlangt wird, ist eine Entwicklung, die wir begrüßen. Weiterhin deutlich zu verurteilen bleibt allerdings das bestehen­ bleibende Kriterium einer künftig notwendigen Mitgliederzahl anerkannter Umweltorganisationen von 100 Personen. Dieses willkürliche Kriterium erschwert unnötig die Beteiligungsmöglichkeit insbesondere von kleineren NGOs.“ Dass die Zahl 100 durch nichts gerechtfertigt ist, sagt auch Verfassungsrechtler Heinz Mayer. Für ihn ist vorstellbar, sehr kleine Organisationen mit nur zwei oder drei Mitgliedern von UVP-Verfahren auszuschließen, nicht jedoch solche mit 70 oder 80 Mitgliedern. 

Schnellere Verfahren gefordert

Während Umweltschützer angesichts der Novelle auf die Barrikaden steigen, zeigen sich Wirtschaft und Projektbetreiber erfreut. Alexander­ ­­Walcher, Geschäftsführer der Asfing Bau Management GmbH: „Die aktuelle Dauer der Genehmigungsverfahren − vom Start der Umweltverträglichkeitsprüfung weg − liegt bei Asfinag-Groß­projekten bei bis zu zehn Jahren. Vor allem dass auch nach der mündlichen Verhandlung noch neue Tatsachen und ­Beweismittel vorgebracht werden können, führt oft dazu, dass Projektunterlagen wiederholt zu überarbeiten und neu zu begutachten sind und das UVP-Verfahren länger dauert.“ Im Sinne der Verfahrenseffi­zienz und Planungssicherheit begrüße die Asfinag deshalb alle sachgerechten Maßnahmen zur Verkürzung der Verfahren. Ähnlich sieht das auch Wolfgang Stroppa, Projektleiter für den Ausbau des Kraftwerks ­Kaunertal der Tiwag, dessen Bescheid zur Umweltverträglichkeitsprüfung seit Jahren auf unbefristete Zeit auf Eis liegt. „Um die Verfahren zu beschleunigen, muss es einen Schluss im Ermittlungsverfahren und ein Einfrieren des Stands der Technik geben. Es geht nicht, dass ständig neue und alte Themen in die Verfahren eingebracht werden und so die Verfahrensdauer ständig verlängert wird.“ Dass die Novelle ein wichtiger Schritt sei, hört man auch von seiten des Stromtransporteurs Austrian Power Grid. „Natürlich müssen Großprojekte eingehend geprüft werden, auch unter Einbindung all jener, die von den Projekten betroffen sind. Das muss aber schneller gehen, um eine Balance zwischen Umwelt- und Wirtschaftsinteressen herzustellen.“ Immerhin sei eine Beschleunigung der UVP-Verfahren nicht nur für Projektbetreiber, sondern auch für den Wirtschaftsstandort von zentraler Bedeutung. „Dass diese Themen nun in der Novelle des UVP-­Gesetzes adressiert werden, ist zu begrüßen.“ Auch Stephan Schwarzer, Leiter der Abteilung für Umwelt- und ­Energiepolitik in der Wirtschaftskammer Österreich ist positiv gestimmt. „Die ­Novelle bringt ein verbessertes Verfahrensdesign und ebnet des Weg für ­raschere ­Genehmigungen, die es dringend braucht.“ 
Umweltministerin Elisabeth Köstinger, aus deren Ministerium der Vorschlag für die Novelle kam, kann die harsche Kritik von ­Seiten der NGOs ebenfalls nicht nachvollziehen. „Alle Maßnahmen zur Beschleunigung des UVP-Verfahrens geschehen unter vollständiger Beibehaltung der ökologischen Standards. Und Faktum ist auch, dass wir über die Umsetzung der Aarhus-Konvention in unserem Umweltpaket die Mitwirkungsrechte der NGOs gestärkt haben“, so die Ministerin.

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