Antrag auf Geldbuße

Submetering: BWB ortet kartellrechtwidriges Verhalten

Haustechnik
01.03.2022

Von: Redaktion Gebäudeinstallation
Die Bundeswettbewerbsbehörde hat im Rahmen ihrer Untersuchung einen Verstoß erkannt und beim Kartellgericht die Verhängung einer Geldbuße beantragt.
Submetering

Die BWB führte bereits 2019 Hausdurchsuchungen bei mehreren, in der Submetering-Branche tätigen Unternehmen durch. Es bestand der Verdacht, dass unter anderem Treffen eines Branchenverbandes dazu genutzt wurden, um sich über Marktparameter auszutauschen oder abzusprechen. Die Ermittlungen der BWB haben den Verdacht auf kartellrechtswidrige Verhaltensweisen bestätigt. Die relevanten Verhaltensweisen betrafen den Submeteringmarkt in Österreich und in unterschiedlicher Intensität den Zeitraum von Juli 2004 bis Februar 2019. Die BWB beantragt nun fußend auf diese Fakten die Verhängung einer Geldbuße in der Höhe von 2,2 Millionen Euro aufgrund des Verstoßes gegen Art 101 Abs 1 AEUV und § 1 Abs 1 KartG. 

Submetering umfasst die individuelle Erfassung und Abrechnung von Heiz-, Warmwasser- sowie Kaltwasserkosten in Gebäudeeinheiten zur privaten oder gewerblichen Nutzung (Wohngebäude, Bürogebäude, ...) und regelmäßig auch die Überlassung der dafür benötigten messtechnischen Ausstattung, namentlich Heizkostenverteiler, Warm- und Kaltwasserzähler sowie Wärmezähler.

"Ista" stellte wenige Tage nach der Hausdurchsuchung einen Kronzeugenantrag und kooperierte in weiterer Folge umfassend mit der BWB, um den Sachverhalt vollständig aufzuklären. Dies hat zu einem raschen Abschluss des Verfahrens beigetragen. Aufgrund dieser umfassenden Zusammenarbeit im Rahmen des Kronzeugenprogramms wurde beim Kartellgericht die Verhängung einer geminderten Geldbuße beantragt.

Die BWB wird in absehbarer Zeit weitere Anträge gegen die übrigen beteiligten Unternehmen einbringen.

www.bwb.gv.at

(ck)

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