Förderung
Digital Skills Scheck geht in die nächste Runde
In Folge der Qualifizierungsoffensive des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft gab es schon zwei Ausschreibungen für die Förderung von digitalen Kompetenzen österreichischer Unternehmen. Dabei wurden bereits rund tausend Digital Skills Schecks mit einem Zuschussvolumen von über eine Million Euro ausgezahlt.
Mit Dezember startete die dritte Ausschreibung des Digital Skills Scheck. Bis 30. Juni 2023 stehen für den Ausbau von Fähigkeiten und Kompetenzen im digitalen Bereich dadurch weitere 800.000 Euro zur Verfügung, zumindest so lange bis die Fördermittel nicht ausgeschöpft sind. Der nicht rückzahlbare Zuschuss kann pro Betrieb für maximal zehn Mitarbeiter beantragt werden und beträgt maximal 80 Prozent der externen Weiterbildungskosten bis zu einer Höhe von 5.000 Euro.
Kompetenzen für einen veränderten Arbeitsmarkt stärken
"Die digitale Transformation bringt für viele Unternehmen neue Herausforderungen. Geschäftsmodelle müssen adaptiert, Vertriebswege neu erschlossen und Arbeitsmodelle neu definiert werden. Daher müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neue Fähigkeiten und Kompetenzen erwerben, um sich an einen veränderten Arbeitsmarkt anpassen zu können. Zu solchen notwendigen Digital Skills zählt der Umgang mit neuen Technologien ebenso wie persönliche Fertigkeiten, beispielsweise das Arbeiten in virtuellen Teams", so Arbeits- und Wirtschafsminister Martin Kocher, der in der Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine wichtige Maßnahme gegen den Fachkräftemangel sieht.
Für Kocher gehört der Ausbau von digitalen Kompetenzen zu den wichtigsten Themen. Denn laut Studien sollen 30 Prozent der Österreicher nicht über ausreichende digitale Grundkompetenzen verfügen. "Wir wissen gleichzeitig, dass der durchschnittliche Österreicher glaubt, dass er auf Skala von 1 bis 100 bei 70 liegt, in Wahrheit beträgt der Wert 40. Jeder hier investierte Euro ist somit eine Investition in die Zukunft“, bekräftigt Digitalisierungsstaatssekretär Florian Tursky.
Digital Skills Scheck
Gefördert werden berufliche Weiterbildungen zu digitalen Kompetenzen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit einer Niederlassung in Österreich sowie Kleinstunternehmen und Einzelunternehmen.
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf den Rechnungsbetrag und beträgt pro Person und damit pro Digital Skills Scheck maximal 5.000 Euro. Die Förderquote beträgt maximal 80 Prozent der förderbaren Weiterbildungskosten.
- Pro Unternehmen wird die Weiterbildung von maximal zehn Mitarbeitenden gefördert, wobei pro Person nur ein Scheck pro Ausschreibung möglich ist.
- Für jede zu fördernde Person muss ein eigener Antrag gestellt werden.
- Die Weiterbildung muss bei einem anerkannten Weiterbildungsanbieter besucht werden und darf erst nach Antragstellung gestartet werden.
- Die geförderte Weiterbildung muss im Falle einer positiven Förderungsentscheidung spätestens 18 Monate nach Einlagen des Förderungsansuchens in der FFG abgeschlossen sein. Innerhalb dieser 18 Monate ist auch die Abrechnung des Digital Skills Schecks in der FFG vorzunehmen.
Antragstellungen sind laufend bis 30. Juni 2023 möglich. Falls die Fördermittel ausgeschöpft sind, wird die Ausschreibung vor Ablauf der Einreichungsfrist geschlossen. Abgewickelt wird die Qualifizierungsoffensive des BMAW von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG).
Details zum Förderprogramm und die Liste der zertifizierten Bildungseinrichtungen findet man unter: www.ffg.at/qualifizierungsoffensive