Energiekostenzuschuss 1
EKZ 1: Voranmeldung für Q4 2022 gestartet
Durch das mit Anfang 2023 novellierte Bundesgesetz zum Energiekostenzuschuss wurde der Energiekostenzuschuss 1 bis zum Ende des Jahres 2022 verlängert. Mit 29. März 2023 startete nun die Voranmeldungsfrist für das vierte Quartal, also für den Förderzeitraum von Oktober – Dezember 2022. Die Voranmeldungen können bis spätestens 14. April 2023 bei aws, der Förderbank des Bundes, eingereicht werden. Energieintensive Unternehmen haben damit etwas mehr als zwei Wochen Zeit, sich für die letzte Energieförderung 2022 in Stellung zu bringen.
Voranmeldung zwingend notwendig
Im letzten Quartal 2022 gelten für den EKZ 1 grundsätzlich die gleichen Voraussetzungskriterien wie zuvor, ein paar Änderungen gibt es aber. Betroffene Betriebe werden wie gehabt in der Höhe von 30 Prozent ihrer Mehrkosten für förderungsfähige Energiearten unterstützt. Dabei kommt wie schon zuvor ein Stufenprogramm zur Anwendung, das sich an der Höhe der Mehrkosten durch gestiegene Energiepreise orientiert. Neu ist aber, dass die Bandbreite der förderungsfähigen Energiearten ausgeweitet und die Fördergrenze von 2.000 Euro auf 750 Euro abgesenkt wurde. Neben Strom, Erdgas und Treibstoff wird auch aus Strom und Erdgas produzierte Wärme oder Kälte in allen Stufen gefördert. Beim Prozedere ist jedoch alles beim Alten geblieben: Für den endgültigen Antrag ist eine Voranmeldung über den aws Fördermanager zwingend notwendig. (ar)